auf der Homepage der Albertakademie.

Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.

Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.

Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.

Wenn Sie regelmäßig kostenlos über aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen oder Praxistipps zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht und zum Bundesreisekostenrecht informiert werden möchten, melden Sie sich einfach zu unserem Infoletter unter „Anmeldung zum Infoletter“ an.

News
Neues BFH-Urteil – VI R 18/24 – Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu Arbeitslohn

Leitsätze

1. Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt (Anschluss an Senatsurteil vom 28.01.2003 – VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724; entgegen R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 der Lohnsteuer-Richtlinien).

2. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen des Arbeitgebers anteilig auf den Arbeitnehmer selbst und vom Arbeitgeber eingeladene Familienangehörige des Arbeitnehmers entfallen.

Unser nächstes Seminar zum BRKG und der ARV am 2.-3.3.2026 in Hamburg

Intensivseminar zur Klärung von Zweifelsfragen – Einzelheiten unter „Seminare“

Neues Handbuch zum Trennungsgeld von Thomas Krause

      – Kompendium für Praxis und Ausbildung – Das aktuelle Trennungsgeldrecht des Bundes

  • Zusage der Umzugskostenvergütung und Trennungsgeldanspruch
  • Beginn und Ende des Anspruches auf Trennungsgeld
  • Trennungsgeld beim auswärtigen Verbleiben
  • Reisebeihilfen
  • Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort
  • Dienstantrittsreisen und Grundzüge des Reisekostenrechts

24. aktualisierte Auflage Stand 01/2026

€ 22,90 zzgl. Versandkosten ISBN: 978-3-932086-50-2

Josef Reimann: Reisekosten-, Umzugskosten-, Trennungsgeldrecht – Bund 9. Auflage
Die Vorschriftensammlung enthält auf aktuellem Stand die im Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrecht (In- und Ausland) relevanten Gesetze und Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Tabellen, dazu zahlreiche Erläuterungen und nützliche Hinweise für die Abrechnungspraxis. Die bewährte und insbesondere bei den Studierenden und Auszubildenden des öffentlichen Dienstes beliebte Textsammlung liegt nunmehr bereits in der 9. Auflage (Stand: Dezember 2025) vor. Auch für alle Bediensteten in Reise- und Umzugskostenstellen sowie für Personalsachbearbeiter, die Bundesrecht anwenden, ist sie eine praktische Arbeitshilfe.
Bestellungen bei:
DBB verlag GmbH

Friedrichstraße 16S 10117 Berlin
Telefon: 030.7261917-23
Telefax: 030.7261917-49 Email: vertrieb@dbbverlag.de
Internet: www.dbbverlag.de
Aktuelle Urteile des BFH zur Pkw-Nutzung

BFH-Urteil vom 20. November 2025, VI R 4/23 – (Aufwendungen für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung)

Leitsätze

Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes nur mit höchstens 1.000 € im Monat angesetzt werden können. Sie sind, soweit notwendig, als Werbungskosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abziehbar.

BFH-Urteil vom 09. September 2025, VI R 7/23 – (Firmenwagenbesteuerung: Keine vorteilsmindernde Berücksichtigung der vom Arbeitnehmer getragenen Stellplatzkosten)

Leitsätze

Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger Vorteil neben den Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten. Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten mindern daher den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Überlassung nicht.