1 %-Regelung auf dem Prüfstand
Mit Beschluss vom 2.6.2003 hat der BFH entschieden, dass die Frage der Besteuerung von Mautgebühren und Vignetten bei Anwendung der sog. 1 %-Regelung klärungsbedürftig ist. Bisher ist nicht zweifelsfrei geregelt, ob in dem zu versteuernden Wertansatz von monatlich 1 % des Listenpreises auch die vom Arbeitgeber getragenen Aufwendungen für Vignetten oder Mautgebühren enthalten sind.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber einen Dienst-Pkw, den er dienstlich und privat nutzt. Für die private Nutzung wird monatlich 1 % vom Listenpreis versteuert. Der Arbeitnehmer unternimmt in den Sommermonaten eine Urlaubsreise nach Frankreich. die Dadurch entstehenden Aufwendungen für die Autobahnbenutzung trägt der Arbeitgeber.
Frage:
Ist die vom Arbeitgeber getragene Autobahngebühr zusätzlich neben 1 % vom Listenpreis zu versteuern oder ist die Autobahngebühr bereits im zu versteuernden Wert enthalten?
BFH-Beschluss vom 2.6.2003 VI B 18/03 (1%-Regelung)
Es besteht Klärungsbedarf, ob mit der 1 v.H.-Regelung auch Aufwendungen abgegolten sind, die mit Privatfahrten auf bestimmten Straßen zusammenhängen (Vignetten, Mautgebühren u.ä.)
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 8 Absatz 2 Satz 2