Bundesreisekostengesetz und Auslandsreisekostenverordnung
Das Reisekostenrecht wird zum 1. Oktober 2005 geändert. Der Deutsche Bundestag hat das neue Bundesreisekostengesetz (BRKG) beschlossen. Gleichzeitig wird eine völlig neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Reisekostenrecht erlassen (Reiserichtlinie).
Neu geregelt wird insbesondere die Verbindung von Dienstreisen mit Urlaub.
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