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1 %-Regelung auf dem Prüfstand

Der Bundesfinanzhof hält die Frage der zusätzlichen Besteuerung von Mautgebühren und Vignettengebühren bei Anwendung der 1 %-Regelung für klärungsbedürftig 1 %-Regelung auf dem Prüfstand

Mit Beschluss vom 2.6.2003 hat der BFH entschieden, dass die Frage der Besteuerung von Mautgebühren und Vignetten bei Anwendung der sog. 1 %-Regelung klärungsbedürftig ist. Bisher ist nicht zweifelsfrei geregelt, ob in dem zu versteuernden Wertansatz von monatlich 1 % des Listenpreises auch die vom Arbeitgeber getragenen Aufwendungen für Vignetten oder Mautgebühren enthalten sind.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber einen Dienst-Pkw, den er dienstlich und privat nutzt. Für die private Nutzung wird monatlich 1 % vom Listenpreis versteuert. Der Arbeitnehmer unternimmt in den Sommermonaten eine Urlaubsreise nach Frankreich. die Dadurch entstehenden Aufwendungen für die Autobahnbenutzung trägt der Arbeitgeber.

Frage:

Ist die vom Arbeitgeber getragene Autobahngebühr zusätzlich neben 1 % vom Listenpreis zu versteuern oder ist die Autobahngebühr bereits im zu versteuernden Wert enthalten?

BFH-Beschluss vom 2.6.2003 VI B 18/03 (1%-Regelung)

Es besteht Klärungsbedarf, ob mit der 1 v.H.-Regelung auch Aufwendungen abgegolten sind, die mit Privatfahrten auf bestimmten Straßen zusammenhängen (Vignetten, Mautgebühren u.ä.)

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 8 Absatz 2 Satz 2

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