Doppelte Haushaltsführung
Das BVerG hat die sog. Zweijahresfrist für verfassungswidrig erklärt. Künftig kann die doppelte Haushaltsführung auch länger als zwei Jahre geltend gemacht werden!
Doppelte Haushaltsführung
Das BVerG hat die sog. Zweijahresfrist für verfassungswidrig erklärt. Künftig kann die doppelte Haushaltsführung auch länger als zwei Jahre geltend gemacht werden!