Mini-Jobs und Niedriglohnsektor Neuregelungen ab 1.4.2003 ISBN 3-9805180-2-7
Der Gesetzgeber hat eine völlige Neuregelung der „Mini-Jobs“ (bisher 325 EURO-Beschäftigungen) beschlossen:
• Die Geringfügigkeitsgrenze wird von € 325 auf € 400 erhöht
• Keine Zusammenrechnung mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
• Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Abgabe von 25 %
• Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 39 EStG wird abgeschafft (Freistellungsverfahren)
• Zwischen € 400 und € 800 wird ein neuer Niedriglohnbereich eingerichtet
• Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können künftig von der Steuerschuld abgezogen werden.
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