Neuregelung der Auswärtstätigkeiten (Reisekosten)
Das steuerliche Reisekostenrecht ist durch die jüngste Rechtsprechung des BFH weitgehend geändert worden. Die Finanzverwaltung ist bis heute nicht in der Lage, die sich aus den Urteilen ergebenden Konsequenzen in eine allgemein verbindliche Regelung umzusetzen.
Die OFD Rheinland unternimmt einen Versuch, zur Klärung beizutragen. Diese Auffassung ist nicht mit den anderen Fininanzministerien abgestimmt!
Wir informieren Sie in unseren Seminaren zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht regelmäßig über den neuesten Stand der Entwicklung.