Anwendungsschreiben des BMF zur Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG endlich veröffentlicht!
Das BMF hat am 29.4.2008 endlich das seit 15 Monaten überfällige Anwendungschreiben zur Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen veröffentlicht.
Sie können das BMF-Schreiben ansehen und herunterladen. Bitte klicken Sie HIER
In unseren Seminaren am 3.6.2008 (Neues Reisekostenrecht 2008) und am 7.7.2008 (Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 29.4.2008) werden wir gezielt über die gesetzliche Neuregelung und deren betriebliche Umsetzung informieren.
Weitere Infos unter "Seminare"
Neue BFH-Rechtsprechung zur Pkw-Nutzung!
Neue Regelungen zur Dienstwagenbesteuerung Der Bundesfinanzhof konkretisiert seine Rechtsprechung, die Lohnsteuerrichtlinien sind z.T. überholt!
mit insgesamt 3 Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof vor Kurzem konkret zur Besteuerung der Privatnutzung eines Dienstwagens Stellung genommen: Urteile vom 18.10.2007 – VI R 96/04, VI R 57/06 und VI R 59/06.
Urteil VI R 96/04
Der nach der sog. 1 %-Regelung gemäß § 40 Abs. 1 EStG pauschaliert besteuerte Vorteil eines vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagens ist nicht um die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Treibstoffkosten zu mindern. Übernommene individuelle Kosten sind kein Entgelt für die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit.
Urteil VI R 57/06
Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug für dessen private Nutzung, können einzelne vom Arbeitnehmer selbst getragene Kraftfahrzeugkosten als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn der Nutzungsvorteil nach der sog. Fahrtenbuchmethode ermittelt wird. Dagegen kommt ein Werbungskostenabzug nicht in Betracht, wenn der Nutzungsvorteil pauschal nach der sog. 1 %-Regelung bemessen wird.
Urteil VI R 59/06
Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagens sind auch dann als Werbungskosten bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn der Nutzungsvorteil nach der 1 %-Regelung besteuert wird
Im Ergebnis hat der BFH entschieden:
Die Bewertung des Vorteils aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens hat grundsätzlich anhand der sog. 1%-Regelung zu erfolgen. Ausnahme: der Wert des lohnsteuerpflichtigen Vorteils erfolgt anhand eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs und der Vollkostenrechnung
Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Pkw können entsprechend der Nutzungsdauer jährlich abgeschrieben und über die Nutzungsdauer als Werbungskosten berücksichtigt werden. Dies gilt sowohl bei der Fahrtenbuchmethode als auch bei der 1%-Regelung (Die LStR in R 8.1. Abs. 9 Nr. 4 Satz 3, nach der nur im Jahr der Anschaffung die Zuzahlung verrechnet werden kann, sind insoweit überholt)
Die Übernahme von Treibstoffkosten durch den Arbeitnehmer kann nur bei der Fahrtenbuchmethode als Werbungskosten geltend gemacht werden nicht aber bei der 1%-Regelung.
Die vom Arbeitnehmer übernommenen Treibstoffkosten erhöhen die gesamten Fahrzeugkosten, die der Arbeitnehmer zu versteuern hat (Die LStR in R 8.1. Abs. 9 Nr. 2 Satz 1, nach der die vom Arbeitnehmer getragenen Treibstoffkosten nicht zu einer Erhöhung der Pkw-Kosten führen, sind insoweit überholt).
In unseren Seminaren im Jahr 2008 werden wir ausführlich über die Neuregelungen bei der PKW-Nutzung berichten und die Änderungen erläutern.
Fam-Trips im Steuerrecht
Mit Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 12.7.2007 zur steuerlichen Behandlung von Fam-Trips kommt das FG zum Ergebnis, dass die Aufwendungen für Fam-Trips beim Einladenden nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten abgezogen werden können, weil es sich bei diesen Veranstaltungen um Geschenke handelt. Im Urteilsfall hatte eine Incentive-Agentur Kunden zu einer solchen Inforeise eingeladen und dafür ein (nicht kostendeckendes) Entgelt genommen. Zugleich hat das FG festgestellt, dass die Reiseteilnehmer einen steuerpflichtigen Vorteil durch die Reise erhalten haben, der als Arbeitslohn zu versteuern ist.Es ist noch nicht entschieden, ob der Kläger gegen dieses Urteil Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision beim BFH einlegt. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Sollte dies eintreten, hätte diese Entscheidung sicher auch für andere Fam-Trips erhebliche Auswirkungen. Sobald das Urteil offiziell veröffentlicht ist, werden wir auf dieser Internetseite über die Auswirkungen auf die Praxis berichten.
In unseren Seminaren im Herbst 2007 werden wir insbesondere ausführlich über die Auswirkungen dieser Entscheidung sowie die Neuregelungen im steuerlichen Reisekostenrecht informieren!
Die seit 1.1.2007 geltende Regelung zur Entfernungspauschale ist möglicherweise verfassungswidrig
Seit 1.1.2007 können Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur noch ab dem 21. Kilometer wie Werbungskosten berücksichtigt werden. Ist die Entfernung geringer als 21 km geht der Gesetzgeber davon aus, es handele sich um eine "Urlaubsfahrt", die steuerlich nicht zu berücksichtigen ist.
Der Bundesfinanzhof hat jetzt in einem Beschuß erhebliche Zweifel an dieser gesetzlichen Neuregelung zum Ausdruck gebracht. Demnächst muss sich das Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage abschließend auseinandersetzen. Bis dahin kann die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte auch für die ersten 20 km beim Finanzamt beantragt werden.
Den vollen Wortlaut des BFH-Beschlusses können Sie auf den Seiten des BFH nachlesen.
Änderungen bei Reisekosten ab 1.1.2008 durch die LStR 2008
Mit den Lohnsteuerrichtlinien 2008 wird insbesondere das steuerliche Reisekostenrecht erheblich geändert. Die Albertakademie hat die wichtigsten Auwirkungen zusammengestellt. Den vollen Wortlaut können Sie nachfolgend abrufen: Bitte hier klicken
Entwurf der Lohnsteuerrichtlinien 2008 veröffentlicht
Die Bundesregierung hat den Entwurf der Lohnsteuerrichtlinien 2008 in ihrer Sitzung am 15.08.2007 beschlossen. Der Bundesrat muss dem Entwurf noch zustimmen (voraussichtlich im September 2007).
Der volle Wortlaut kann von den Seiten des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden:
Informationsreisen ins Ausland können auch dann zur Steuerpflicht führen, wenn der jeweilige Ministerpräsident des Bundeslandes begleitet wird
In seinem Urteil vom 20.9.2006 kommt das Finanzgericht Baden-Württemberg zum Ergebnis, dass die Teilnahme eines Arbeitnehmers bzw. Gesellschafter-Geschäftsführers an einer Informationsreise ins Ausland, an der auch der Ministerpräsident seines Bundeslandes teilnimmt, dennoch zur Steuerpflicht führen kann, wenn keine betriebsfunktionale Zielsetzung als Grund für die Reise nachgewiesen werden kann.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anmerkungen unseres Referenten Diplom-Betriebswirt Uwe Albert zu dieser aktuellen Entscheidung können Sie hier herunterladen.
Die Wirtschaftsverbände BDI und VDMA schlagen eine Neuregelung bei den Reisekosten vor
Den vollen Wortlaut des Vorschlags, an dem die Albertakademie mitgewirkt hat, können Sie von der Internetseite des VDMA herunterladen. Bitte hier klicken!
Handbuch zum gesamten Reisekostenrecht ab 2008
Handbuch zum gesamten Reisekostenrecht, doppelter Haushaltsführung, Umzugskosten und Pkw-Nutzung ab 2008
mit den Lohnsteuerrichtlinien 2008 wird das gesamte Reisekostenrecht einschl. doppelter Haushaltsführung, Umzugskosten und Pkw-Nutzung völlig neu geregelt. Damit wird die jüngste Rechtsprechung des BFH zum Reisekostenersatz durch den Arbeitgeber von der Finanzverwaltung umgesetzt.
Der VERLAGE. ALBERT gibt daher kurzfristig ein Handbuch zum gesamten Reisekostenrecht heraus, dass alle Neuregelungen zum 1.1.2008 enthält. Das Handbuch ist von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert verfasst. Es hat einen Umfang von ca. 700 Seiten im Format DIN A4 und wird auf einer CD im pdf-Format ausgeliefert.
Das Handbuch enthält alle Neuregelungen des EStG, der Lohnsteuerrichtlinien 2008, der BMF-Schreiben und die gesamten Urteile des BFH in vollem Wortlaut. Die Neuregelungen werden anhand von Praxisbeispielen erläutert und kommentiert. Das Handbuch erscheint im Oktober/November 2007, sobald die Lohnsteuerrichtlinen 2008 verabschiedet sind. Damit können Sie sich rechtzeitig mit den Neuregelungen vertraut machen und Ihre betrieblichen Regelungen anpassen!
Zusätzlich enthält das Handbuch Informationen zur Besteuerung von Tagungsreisen, Incentive-Reisen und Teambildungsmaßnahmen, sowie ein Muster für eine Reisekostenrichtlinie in Ihrem Unternehmen.
Das Handbuch 2008 erscheint auf einer CD mit einem Umfang von ca. 700 Seiten und kostet 35 Euro, für Bestellungen bis zum 30.08.2007 gilt ein Subskriptionspreis von 30 Euro, jeweils einschl. Versandkosten und Umsatzsteuer.