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Übernachtungskostenpauschbetrag für Berufsfernfahrer

Nachdem der Bundesfinanzhof am 28.3.2012 entschieden hatte, dass ein Berufskraftfahrer, der in seiner Kabine des LKW übernachtet, je Übernachtung – ohne Einzelnachweis – einen Pauschbetrag von 5 € geltend machen kann, hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 4.12.2012 die Auffassung vertreten, dass ein Pauschbetrag von 5 € grundsätzlich nicht in Betracht kommt. Nach Meinung des BMF muss über einen Zeitraum von 3 Monaten ein Einzelnachweis vom LKW-Fahrer über die tatsächlichen Übernachtungskosten im LKW geführt werden. Aufgrund der so ermittelnen durchschnittlichen Kosten je Übernachtung kann dann ein enstprechender pauschaler Betrag geltend gemacht werden.

Das Schleswig-Holsteinsche Finanzgericht hat in einem jetzt veröffentlichten rechtskräftigen Urteil die Aufassung des BFH bestätigt. Danach können ohne den vom BMF geführten Einzelnachweis je Übernachtung im LKW 5 € geltend gemacht werden.

Sind Teambuildingmaßnahmen des Arbeitgebers steuerpflichtig?

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Und besuchen Sie unser Seminar "Sachzuwendungen im Lohn- und Umsatzsteuerrecht" am 20.2.2013 in Hamburg – Einzelheiten siehe unter Seminare.

Neue Pauschbeträge für Auslandsreisen ab 1.1.2013

Das Bundesfinanzministerium hat heute die neuen Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung bei Auslandsreisen bekannt gemacht. Die neuen Beträge finden Sie hier .

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat stimmt dem Reisekostenreformgesetz zu

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat dem Reisekostenreformgesetz in seiner Sitzung am 12.12.2012 zugestimmt. Dem Vermittlungsergebnis müssen der Bundestag und der Bundesrat noch zustimmen, voraussichtlich Anfang Januar 2013.
Die einzige Änderung durch den Vermittlingsausschuss am vom Bundestag beschlossenen Gesetz betrifft den Begriff der Wohnung. Es muss nicht – wie ursprünglich vorgesehen – ein eigener Hausstand des Steuerpflichtigen sein von dem er sich beruflich entfernt sondern es reicht künftig aus, dass es sich hierbei um den Mittelpunkt der Lebensinterressen handelt.
Die Beschlussfassung durch Bundestag und Bundesrat wird im Januar 2013 erfolgen.

Telefonkosten können als Reisekosten berücksichtigt werden – neues BFH-Urteil

Einzelheiten siehe unter "Steuern aktuell"

Telefonkosten können als Reisekosten berücksichtigt werden – neues BFH-Urteil

Neues Urteil des BFH vom 5.7.2012 Az: VI R 50/10:

Der Bundesfinanzhof hat in einem heute veröffentlichten Urteil (Az. VI R 50/10 vom 5.7.2012) entschieden, dass die Kosten für Telefongespräche als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn die Telefonkosten während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche Dauer anfallen.

Im Urteilsfall hatte ein Marinesoldat während eines längeren Auslandseinsatzes an den Wochenenden 15 Telefongespräche mit seiner Lebensgefährtin und Angehörigen für insgesamt 252 € geführt. Das Finanzamt hatte zunächst die Abzugsfähigkeit der Telefonkosten verneint, das Finanzgericht aber die Abzugsfähigkeit bejaht.

 Der BFH hat die Auffassung des Finanzgerichts bestätigt. Zwar, so der BFH, handelt es sich bei den Aufwendungen für Telefonate privaten Inhalts mit Angehörigen und Freunden regelmäßig um steuerlich unbeachtliche Kosten der privaten Lebensführung. Aber: nach einer mindestens einwöchigen Auswärtstätigkeit lassen sich die notwendigen privaten Dinge aus der Ferne nur durch über den normalen Lebensbedarf hinausgehende Mehrkosten regeln. Die dafür anfallenden Aufwendungen können deshalb abweichend vom Regelfall als beruflich veranlassten Mehraufwand der Erwerbssphäre zuzuordnen sein.

Aufmerksamkeiten bis 40 € sind jetzt auch für Geschäftsfreunde steuerfrei!

Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt/Main hat am 10.10.2012 (AZ: S 2297b A-1St 222) in Abstimmung mit dem BMF und den Ländern eine Verwaltungsanweisung zur Steuerfreiheit von Zuwendungen an Dritte herausgegen. Danach soll ab sofort die für Arbeitnehmer für Sachbezüge unter 40 €geltende Begünstigung (R 19.6 LStR 2011) auch für Zuwendungen des Steuerpflichtigen an Dritte gelten.

Diese Anweisung gilt für Aufmerksamkeiten i.S.v. R 19.6 LStR. Danach bleiben bloße Aufmerksamkeiten, deren Wert 40 € (inklusive Umsatzsteuer) nicht übersteigt, und die aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses des Empfängers (z.B. Geburtstag) gewährt werden, steuerfrei. Bei Anwendung des § 37b EStG (Pauschalversteuerung für Sachzuwendungen) brauchen damit solche Aufmerksamkeiten nicht in die Bemessungsgrundlage der Pauschalsteuer einbezogen werden.

Wir werden in unseren Seminaren zum Steuerrecht diese neue Verwaltungsregelung darstellen und erläutern!

Reisekostenreform im Vermittlungsausschuss

Am 12.12.2012 wird der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat über die Reisekostenreform beraten.

Handbuch Reisekosten 2013 sofort lieferbar!

Handbuch Reisekosten 2013 auf CD-ROM – Das Standwardwerk für jeden Travelmanager

Unser Handbuch Reisekosten 2013 enthält sämtliche neuen Gesetze, Verwaltungsanweisungen und BFH-Urteile auf neuestem Stand, die zur Gewährung und Abrechnung von Reisen erforderlich sind. Sämtliche Kommentierungen und Hinweise sind von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert verfasst.

Im Handbuch enthalten die neue Reisekostenreform ab 2014!

Zusätzlich enthält das Handbuch Informationen zur Besteuerung von Tagungsreisen, Incentive-Reisen, gemischten Reisen mit Freizeitanteil und Teambildungsmaßnahmen, PKW-Nutzung, Informationen zum Bundesreisekostengesetz (BRKG) und zur Auslandsreisekostenverordnung (ARV), zum Bundesumzugskostengesetz und zur Auslandsumzugskostenverordnung, Fam-Trips von Reiseagenturen sowie ein Muster für eine Reisekostenrichtlinie und Hinweise zum Vorsteuerabzug.
Im Handbuch enthalten ist ein Reisekosten-Lexikon, in dem anhand praktischer Beispiele die Abrechnung von Reisen und doppelter Haushaltsführung dargestellt wird sowie der Bericht des BMF zur Vereinfachung der Reiskosten.
Das Handbuch ist zum Zeitpunkt der Auslieferung immer auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung!
Das Handbuch Reisekosten 2013 ist von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert verfasst. Es hat bei Vollausdruck einen Umfang von über 1.900 Seiten.
Das Handbuch Reisekosten 2013 kostet 49 Euro, einschl. Versandkosten und Umsatzsteuer.
ISBN-Nr.: 978-3-9805180-6-2

Eine Lohnzahlung durch Dritte gibt es grundsätzlich nicht! Neues Urteil des BFH

Einzelheiten siehe unter "Steuern aktuell"