Bundesregierung übernimmt Vorschlag der Albertakademie! Incentive-Reisen werden für Marketingzwecke wieder hochaktuell!
Seit 1996 hat die Albertakademie der Bundesregierung vorgeschlagen, die Möglichkeit der Steuerübernahme mit befreiender Wirkung für Dritte im Einkommensteuergesetz vorzusehen. Jetzt hat die Bundesregierung endlich reagiert!
Durch das neue Jahressteuergesetz 2007 wird es künftig möglich sein, dass z.B. die Besteuerung von Incentive-Reisen für Geschäftsfreunde vom einladenden Unternehmen durchgeführt wird. Der Steuersatz wird bei 30% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer liegen. Der Geschäftsfreund wird damit von der Steuer freigestellt!
Die Möglichkeit der Steuerübernahme soll für alle Formen von Sachzuwendungen, also Geschenke aber auch für Incentive-Reisen möglich sein.
Den Wortlaut des Gesetzentwurf können Sie bei und downloaden.
In unseren Seminaren im November und Dezember 2006 werden wir ausführlich über diese neue gravierende Änderung informieren und Ihnen Tipps und Hinweise zur Anwendung ab 2007 geben!