Allgemein
Einstellung der Hotline für das ELStAM-Verfahren.

Wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mitteilt, wird die bundesweit kostenfreie Hotline, die mit der Einführung des ELStAM-Verfahrens als unterstützende Maßnahme eingerichtet wurde, zum 31. Dezember 2015 eingestellt. Das BMF begründet dies damit, dass sich inzwischen das ELStAM-Verfahren etabliert habe und damit die Notwendigkeit einer Hotline für die Erteilung von allgemeinen Auskünften während der Einführungszeit entfallen sei.

Für die Beantwortung allgemeiner Anfragen zu ELStAM stehen ab 1. Januar 2016 die zuständigen Finanzämter oder innerhalb der Länder eingerichtete zentrale Ansprechpartner. Die Liste der Ansprechpartner können Sie einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

 

 

Nicht eingenommene Mahlzeiten anlässlich einer Auswärtstätigkeit – Neues BMF-Schreiben vom 5.11.2015

Oftmals reklamieren Mitarbeiter die Kürzung der Verpflegungspauschale, weil sie die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Mahlzeit nicht eingenommen haben (Stichwort: „ich musste sehr früh das Hotel verlassen und konnte daher noch nicht im Hotel frühstücken“):

Das BMF hat jetzt in einem Schreiben vom 5.11.2015 Stellung genommen zur Frage, wie in solchen Fällen zu verfahren ist. In unseren Seminaren zum „Aktuellen Reisekostenrecht 2016″am 23.11.und 30.11.2015 zeigen wir Ihnen, wie mit solchen Fällen umzugehen ist. Einzelheiten unter „Seminare“.

Handbuch Reiskosten 2016 bis zum 30.10.2015 mit Preisnachlass!

Das Handbuch Reisekosten 2016 auf CD-ROM mit über 2.400 Seiten wird Ende November 2015 verfügbar sein. Für Bestellungen bis zum 30.10.2015 gibt es einen Rabatt von 10%. Einzelheiten unter „Literatur“. Für Bestellungen verwenden Sie bitte unser „Kontakt“-Formular.

Neues BMF-Schreiben zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen heute veröffentlicht!

Das neue BMF-Schreiben zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen ist heute, am 14.10.2015, veröffentlicht worden. Es enthält Regelungen zu folgenden wesentlichen Fragen:

  • Was unter einer Betriebsveranstaltung zu verstehen ist.
  • Welche Zuwendungen zu einer Betriebsveranstaltung gehören.
  • Für welche Arbeitnehmer die Neuregelung gilt (Leiharbeitnehmer, Geschäftsfreunde).
  • Wie der neue Freibetrag von 110 € berechnet wird.
  • Für wie viele Betriebsveranstaltungen der Freibetrag in Anspruch genommen werden kann.
  • Wann eine Betriebsveranstaltung allen Mitarbeitern offen steht.
  • Wie Reise kosten der Mitarbeiter aus Anlass einer Betriebsveranstaltung zu behandeln sind.
  • Wie die Besteuerung von Betriebsveranstaltungen durchzuführen ist.
  • Welche Auswirkungen Betriebsveranstaltungen auf die Umsatzsteuer haben.

Das Schreiben kann auf der Internetseite des BMF unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2015-10-14-lohn-und-umsatzsteuerliche-behandlung-von-betriebsveranstaltungen.html

eingesehen und heruntergeladen werden.

In unserem Seminar am 26.10.2015 in Hamburg werden wir über alle wichtigen Neuerungen informieren. Einzelheiten unter „Seminare“.

 

Auslandsreisen: Neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung ab 2016

Mit Wirkung zum 1.1.2016 werden die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungen geändert. In unseren Seminaren zum aktuellen Reisekostenrecht 2016 werden wir Sie über die neuen Pauschbeträge informieren. Unsere Kunden können die neuen Beträge schon jetzt bei uns abfordern!! Eine Email genügt.

Besuchen Sie unsere Seminare am 23.11. und 30.11.2015 in Hamburg. Einzelheiten unter: www.albertakademie.de und dort unter „Seminare“.

Aktueller Hinweis des BMF zur Besteuerung von Sachzuwendungen

Die gesetzliche Neuregelung zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen wirft immer wieder Zweifelsfragen auf. Jetzt hat der Abgeordnete Dr. Troost das BMF um Auskunft gebeten.

Die Frage und Antwort darauf finden Sie nachfolgend. Klicken Sie hier.

In unserem Seminar zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen und Sachzuwendungen am 26.10.2015 in Hamburg werden wir die aktuelle Situation zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen erläutern. Einzelheiten zum Seminar finden Sie unter „Seminare“.

Neue Sachbezugswerte ab 1.1.2016

Die neuen Sachbezugswerte für Mahlzeiten betragen ab 1.1.2016

a) für Frühstück 1,67 € und

b) für Mittag- und Abendessen jeweils 3,10 €.

Die neuen Werte haben insbesondere Bedeutung bei der Abrechnung von Reisen und Kantinenmahlzeiten.

In unseren Seminaren zum Reisekosten-und Lohnsteuerecht werden wir die Auswirkungen der neuen Werte ausführlich darstelle und erläutern. Einzelheiten finden Sie unter „Seminare“.

 

 

Handbuch Reisekosten der ALBERTAKADEMIE 2016: Preisnachlass bis zum 30.10.2015

Das Handbuch Reisekosten 2016 auf CD-ROM mit über 2.400 Seiten wird Ende November 2015 verfügbar sein. Für Bestellungen bis zum 30.10.2015 gibt es einen Rabatt von 10%. Einzelheiten unter „Literatur“. Für Bestellungen verwenden Sie bitte unser „Kontakt“-Formular.

Kostenloses Merkblatt der ALBERTAKADEMIE zu „gemischten Reisen“

Seit der geänderten Rechtsprechung des BFH zu gemischten Reisen besteht zunehmende Unsicherheit, wie bei Reisen mit betrieblichem Inhalt und zugleich Freizeitaktivitäten lohnsteuerlich umzugehen ist. Muss die gesamte Reise lohnversteuert werden oder ist ein Teil lohnsteuerfrei? Beispiel: Tagung des Außendienstes mit anschließender Betriebsveranstaltung.

Unser Referent, Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, hat dazu exklusiv ein Merkblatt ausgearbeitet, das Sie bei der ALBETAKADEMIE kostenlos anfordern können. Das Merkblatt können Sie per Email unter info@albertakademie.de oder unter „Kontakt“ kostenlos anfordern.

Großbuchstabe „M“ – Erleichterung bei der Bescheinigung bis 31.12.2017

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben vom 30.07.2015 Stellung genommen, wann der Großbuchstabe „M“ anlässlich von Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeiten bescheinigt werden muss. Danach ist eine Bescheinigung unter bestimmten Voraussetzungen erst ab dem 1.1.2018 erforderlich (Hinweis auf Tz. I. 2). Sie können das BMF-Schreiben vom 30.07.2015 einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

In unseren Seminaren zum aktuellen Lohnsteuer- und Reisekostenrecht werden wir das Schreiben ausführlich darstellen und erläutern. Einzelheiten unter „Seminare“.

Wenn Sie wissen wollen, wie man sich von der Bescheinigung des Großbuchstaben „M“ befreien lassen kann, schreiben Sie uns einfach eine Email unter info@albertakademie.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir senden Ihnen dann die erforderlichen Informationen kostenlos per Email.