Das Thema Steuerpflicht für Mahlzeiten ist seit der Einkommensteuerreform im Jahre 1920 aktuell! Das gilt aktuell besonders für die gesetzliche Neuregelung der Auswärtstätigkeiten, bei denen geregelt ist, wie die vom Arbeitgeber den Mitarbeitern regelmäßig kostenlos zur Verfügung gestellten Mahlzeiten steuerlich zu behandeln sind (typisches Beispiel: Frühstück im Übernachtungshotel oder Mahlzeit im Flugzeug). Unser Referent, Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, hat sich in einem Beitrag für die Fachzeitschrift „Finanzrundschau“ bereits im Jahr 2010 mit diesem Thema systematisch auseinander gesetzt. Sie können den ausführlichen Beitrag aus 2010 einsehen und kostenlos herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
Neues Urteil zur Pkw-Besteuerung
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 24.2.2915 – 6 K 2540/14 rechtkräftig entschieden, dass kein tageweiser Ansatz der 1 v. H.-Regelung mit Bruchteilen des Monatswerts nicht in Betracht kommt.
Urteilstenor:
Der Vorteil der privaten Nutzung eines Dienstwagens ist nach der 1 v. H.-Regelung mit 1 v. H. des Bruttolistenpreises je angefangenen Kalendermonat zu erfassen. Eine zeitanteilige Berechnung mit Bruchteilen von 1 v. H. für Kalendermonate, in denen das Fahrzeug dem Arbeitnehmer wegen späterer Aufnahme oder vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durchgängig zur Verfügung steht, ist nicht zulässig.
Wird ein Pkw im Laufe eines Monats überlassen oder zurückgegeben, so ist für diesen Monat der volle Betrag in Höhe von 1 % des inl. Listenpreises zu versteuern.
Neues BMF-Schreiben zur Darlehensgewährung an Mitarbeiter vom 19.5.2015
Das Bundesfinanzministerium hat soeben ein neues Schreiben zur Besteuerung von Darlehen, der ein Arbeitgeber Mitarbeitern gewährt, veröffentlicht. Sie können das Schreiben hier einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
Neues BMF-Schreiben zu Mahlzeiten anlässlich von Auswärtstätigkeiten vom 19.5.2015
Heute am 19.5.2015 hat das BMF eine neues Schreiben zur Frage von Mahlzeiten anlässlich von Auswärtstätigkeiten veröffentlicht. Da das BMF die Auffassung vertritt, dass auch ein Snack oder Imbiss eine Mahlzeit sein kann (die eine Kürzung des Pauschbetrages für den Verpflegungsmehraufwand zur Folge hat), vertritt auf Nachfrage das BMF nunmehr die Auffassung, dass zum Beispiel auf innerdeutschen Flügen oder Kurzstrecken-Flügen gereichte kleine Tüten mit Chips, Salzgebäck. Schokowaffeln, Müsliriegeln oder andere Knabbereien nicht als Mahlzeit anzusehen sind.
Das neue BMF-Schreiben kann auf unserer Interseitseite www.albertakademie.de eingesehen und heruntergeladen werden. Klicken Sie bitte hier.
In unseren Seminaren zur „Besteuerung von Sachzuwendungen“ am 9.7.2015 sowie zum „Aktuellen Reisekostenrecht 2016“ im November und Dezember 2015 werden wir das neue Schreiben erläutern und kommentieren.
Neues BMF-Schreiben zur Anwendung des § 37b EStG vom 19.5.2015
Das Bundesfinanzministerium hat aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des BFH sein Schreiben aus dem Jahr 2008 zur Pauschalbesteuerung gem. § 37b EStG geändert und heute ein neues Schreiben dazu veröffentlicht. Das Schreiben kann hier eingesehen und heruntergeladen werden. Klicken Sie bitte hier. Die Anwendung des neuen Schreibens erklären wir in unserem Seminar am 9.7.2015 in Hamburg. Einzelheiten unter „Seminare“.
Rückwirkende Senkung der Lohn- und Einkommensteuer geplant
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur rückwirkenden Senkung der Lohn- und Einkommensteuer sowie zur Anhebung des Kindergeldes ab 1.1.2015 beschlossen. Den Gesetzentwurf können Sie einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
Neues Seminar zur Besteuerung von Sachzuwendungen am 20.4.2015 in Hamburg
Am 20.4.2015 veranstaltet die Albertakademie ein neues ganztägiges Seminar zur Besteuerung von Sachzuwendungen. Einzelheiten finden Sie unter Seminare.
Die Freigrenze von 44 € für Sachzuwendungen soll erhalten bleiben!
Die Bundesregierung will die seit 20 Jahren bestehende Freigrenze für Sachzuwendungen in Höhe von monatlich 44 € nicht ändern. Im „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ hat die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates -Absenkung auf 20 € – abgelehnt. Es bleibt also weiterhin bei 44 €.
In unserem Seminar zur Besteuerung von Sachzuwendungen am 20.4.2015 in Hamburg werden wir die Anwendung der Freigrenze von 44 € darstellen und anhand praktischer Beispiele erläutern. Einzelheiten unter „Seminare“.
Rabatte und Preisvorteile durch Dritte – Ausführlicher Beitrag von Uwe Albert
Das BMF hat kürzlich ein neues Schreiben zur Lohnsteuerpflicht von Rabatten und Preisvorteilen veröffentlicht. Unser Referent, Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, hat dazu schon 2009 in der Fachzeitschrift „Finanzrundschau“ einen ausführlichen Aufsatz veröffentlicht, der nichts an Aktualität verloren hat und sich kritisch mit der Lohnsteuerpflicht solcher „Vorteile“ auseinander setzt. Sie können den Beitrag einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
In unserem Seminar „Besteuerung von Sachzuwendungen“ am 20.4.2015 werden wir die Problematik darstellen und erläutern. Einzelheiten siehe unter „Seminare“.
Neues BMF-Schreiben zur Lohnzahlung durch Dritte vom 20.1.2015
Das BMF hat gestern ein neues Schreiben veröffentlicht, in dem Lohnzahlungen durch Dritte neu regelt werden. Anlass war die neue Rechtsprechung des BFH, nach der Lohnzahlungen durch Dritte nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen. Sie können das neue Schreiben einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
In unserem Seminar am 20.4.2015 zur Besteuerung von Sachzuwendungen werden wir dieses neue BMF-Schreiben und die aktuelle Rechtsprechung des BFH dazu ausführlich darstellen und erläutern. Einzelheiten siehe unter „Seminare“