Geld zurück vom Finanzamt: Betriebsveranstaltungen bis zum 31.12.2014 regelmäßig lohnsteuerfrei! |
Der Bundesfinanzhof hatte am 13.5.2013 in mehreren Urteilen entschieden, dass die Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung regelmäßig steuerfrei ist. Diese Urteile wendet die Finanzverwaltung jetzt, nach mehr als 1 1/2 Jahren. an. In unserem Seminar am 26.2.2015 teigen wir Ihnen, wie Sie ggfs. zu viel gezahlte Lohnsteuern vom Finanzamt zurückfordern können. Einzelheiten unter „Seminare“.
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