Nachdem heute auch der Bundesrat dem Gesetz zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts zugestimmt hat, kann es wie vorgesehen am 1.1.2014 in Kraft treten.
Die wesentlichen Änderungen betreffen:
• die Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand bei Inlands- und Auslandsreisen
• die Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte (bisher regelmäßige Arbeitsstätte)
• die Klarstellung bei der sog. Dreimonatsfrist
• die Änderung bei den Fahrtkosten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet
• die Einschränkung bei den Übernachtungskosten für Auswärtstätigkeiten und der doppelten Haushaltsführung
• die Besteuerung von kostenlosen Mahlzeiten anlässlich einer Auswärtstätigkeit
• die Bescheinigung dass eine kostenlose Mahlzeit gewährt wurde
• die Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber für kostenlose Mahlzeiten.
In unseren Seminaren werden wir die Teilnehmer mit den Neuregelungen bekannt machen und anhand praktischer Beispiele die Auswirkungen darstellen. Einzelheiten zu unseren Seminaren finden Sie unter "Seminare".
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