Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat stimmt dem Reisekostenreformgesetz zu
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat dem Reisekostenreformgesetz in seiner Sitzung am 12.12.2012 zugestimmt. Dem Vermittlungsergebnis müssen der Bundestag und der Bundesrat noch zustimmen, voraussichtlich Anfang Januar 2013. Die einzige Änderung durch den Vermittlingsausschuss am vom Bundestag beschlossenen Gesetz betrifft den Begriff der Wohnung. Es muss nicht – wie ursprünglich vorgesehen – ein eigener Hausstand des Steuerpflichtigen sein von dem er sich beruflich entfernt sondern es reicht künftig aus, dass es sich hierbei um den Mittelpunkt der Lebensinterressen handelt. Die Beschlussfassung durch Bundestag und Bundesrat wird im Januar 2013 erfolgen.
Telefonkosten können als Reisekosten berücksichtigt werden – neues BFH-Urteil
Einzelheiten siehe unter "Steuern aktuell"
Telefonkosten können als Reisekosten berücksichtigt werden – neues BFH-Urteil
Neues Urteil des BFH vom 5.7.2012 Az: VI R 50/10:
Der Bundesfinanzhof hat in einem heute veröffentlichten Urteil (Az. VI R 50/10 vom 5.7.2012) entschieden, dass die Kosten für Telefongespräche als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn die Telefonkosten während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche Dauer anfallen.
Im Urteilsfall hatte ein Marinesoldat während eines längeren Auslandseinsatzes an den Wochenenden 15 Telefongespräche mit seiner Lebensgefährtin und Angehörigen für insgesamt 252 € geführt. Das Finanzamt hatte zunächst die Abzugsfähigkeit der Telefonkosten verneint, das Finanzgericht aber die Abzugsfähigkeit bejaht.
Der BFH hat die Auffassung des Finanzgerichts bestätigt. Zwar, so der BFH, handelt es sich bei den Aufwendungen für Telefonate privaten Inhalts mit Angehörigen und Freunden regelmäßig um steuerlich unbeachtliche Kosten der privaten Lebensführung. Aber: nach einer mindestens einwöchigen Auswärtstätigkeit lassen sich die notwendigen privaten Dinge aus der Ferne nur durch über den normalen Lebensbedarf hinausgehende Mehrkosten regeln. Die dafür anfallenden Aufwendungen können deshalb abweichend vom Regelfall als beruflich veranlassten Mehraufwand der Erwerbssphäre zuzuordnen sein.
Aufmerksamkeiten bis 40 sind jetzt auch für Geschäftsfreunde steuerfrei!
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt/Main hat am 10.10.2012 (AZ: S 2297b A-1St 222) in Abstimmung mit dem BMF und den Ländern eine Verwaltungsanweisung zur Steuerfreiheit von Zuwendungen an Dritte herausgegen. Danach soll ab sofort die für Arbeitnehmer für Sachbezüge unter 40 €geltende Begünstigung (R 19.6 LStR 2011) auch für Zuwendungen des Steuerpflichtigen an Dritte gelten.
Diese Anweisung gilt für Aufmerksamkeiten i.S.v. R 19.6 LStR. Danach bleiben bloße Aufmerksamkeiten, deren Wert 40 € (inklusive Umsatzsteuer) nicht übersteigt, und die aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses des Empfängers (z.B. Geburtstag) gewährt werden, steuerfrei. Bei Anwendung des § 37b EStG (Pauschalversteuerung für Sachzuwendungen) brauchen damit solche Aufmerksamkeiten nicht in die Bemessungsgrundlage der Pauschalsteuer einbezogen werden.
Wir werden in unseren Seminaren zum Steuerrecht diese neue Verwaltungsregelung darstellen und erläutern!
Reisekostenreform im Vermittlungsausschuss
Am 12.12.2012 wird der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat über die Reisekostenreform beraten.
Handbuch Reisekosten 2013 sofort lieferbar!
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Unser Handbuch Reisekosten 2013 enthält sämtliche neuen Gesetze, Verwaltungsanweisungen und BFH-Urteile auf neuestem Stand, die zur Gewährung und Abrechnung von Reisen erforderlich sind. Sämtliche Kommentierungen und Hinweise sind von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert verfasst.
Im Handbuch enthalten die neue Reisekostenreform ab 2014!
Zusätzlich enthält das Handbuch Informationen zur Besteuerung von Tagungsreisen, Incentive-Reisen, gemischten Reisen mit Freizeitanteil und Teambildungsmaßnahmen, PKW-Nutzung, Informationen zum Bundesreisekostengesetz (BRKG) und zur Auslandsreisekostenverordnung (ARV), zum Bundesumzugskostengesetz und zur Auslandsumzugskostenverordnung, Fam-Trips von Reiseagenturen sowie ein Muster für eine Reisekostenrichtlinie und Hinweise zum Vorsteuerabzug. Im Handbuch enthalten ist ein Reisekosten-Lexikon, in dem anhand praktischer Beispiele die Abrechnung von Reisen und doppelter Haushaltsführung dargestellt wird sowie der Bericht des BMF zur Vereinfachung der Reiskosten. Das Handbuch ist zum Zeitpunkt der Auslieferung immer auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung! Das Handbuch Reisekosten 2013 ist von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert verfasst. Es hat bei Vollausdruck einen Umfang von über 1.900 Seiten. Das Handbuch Reisekosten 2013 kostet 49 Euro, einschl. Versandkosten und Umsatzsteuer. ISBN-Nr.: 978-3-9805180-6-2
Eine Lohnzahlung durch Dritte gibt es grundsätzlich nicht! Neues Urteil des BFH
Einzelheiten siehe unter "Steuern aktuell"
Lohnzahlung durch Dritte? Neues BFH-Urteil
Der Bundesfinanzhof hat heute ein bemerkenwertes Urteil zur Lohnzahlung durch Dritte veröffentlicht. Danach sind Preisvorteile für Mitarbeiter eines Unternehmens, die ein anderes Unternehmen gewährt, grundsätzlich steuerfrei! Damit hat der BFH die Auffassung der Albertakademie in vollem Umfang bestätigt. Das gesamte Urteil können Sie nachlesen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier .
Reisekostenreform und Jahressteuergesetz 2013 vom Bundesrat blockiert!
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts sowie dem Jahressteuergesetz 2013 seine Zustimmung verweigert.Damit sind beide Gesetze zunächst auf Eis.
Das hat folgende Auswirkungen:
1. Die Reform des Reisekostenrechts kommt später – wird voraussichtlich aber – mit Änderungen – am 1.1.2014 in Kraft treten
2. Die Einführung des ELStAM-Verfahrens ist nach wie vor ohne gesetzliche Grundlage
3. Die Aufbewahrungsfristen werden vorläufig nicht verkürzt
4. Die Steuerentlastung für Elektrofahrzeuge tritt noch nicht in Kraft
5. Die neue Lohnsteuer-Nachschau kommt zu einem späteren Zeitpunkt.
Dagegen hat – wider Erwarten – der Bundesrat der Erhöhung der Verdienstgrenzen bei Mini-Jobs auf 450 € zugestimmt.
Bundestag und Bundesrat haben nun die Möglichkeit den Vermittlungsausschuss anzurufen, damit die Gesetze doch noch in Kraft treten.
Die Albertakademie wird Sie in den Seminaren im November und Dezember 2012 über die weitere Entwicklung informieren.
Wird die Reisekostenreform doch noch geändert? Am 23.11.2012 wird im Bundesrat entschieden!
Der federführende Finanzausschuss des Bundesrates empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgenden Gründen zu verlangen:
Zu § 9 Absatz 4a EStG – Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand
Die Staffelung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand wird mit dem Ziel einer haushaltsneutralen Regelung angepasst. Dieses Ziel könnte beispielsweise dadurch erreicht werden, dass bei eintägiger Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung anstelle des bisher vorgesehenen Pauschbetrags von 12 Euro bei mehr als achtstündiger Abwesenheit ein Pauschbetrag von 9 Euro bei mehr als zehnstündiger Abwesenheit und bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit für den An- und Abreisetag anstelle des bisher vorgesehenen Pauschbetrags von jeweils 12 Euro ein Pauschbetrag von jeweils 9 Euro festgelegt wird.
Begründung:
Der Bundesrat teilt das Ziel, das Reisekostenrecht zu vereinfachen, hält es aber für unabdingbar, dass es zu keinen Steuermindereinnahmen kommt. Mit der neuen Staffelung in § 9 Absatz 4a EStG wird der Pauschbetrag für eintägige Auswärtstätigkeiten mit mindestens achtstündiger Abwesenheit auf nunmehr 12 Euro verdoppelt. Gleichzeitig soll bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit für den An- und Abreisetag ein Pauschbetrag von jeweils 12 Euro angesetzt werden können. Diese Pauschalen, die lediglich einen Mehrbedarf gegenüber der arbeitstäglichen Verpflegungssituation am Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte bzw. der ersten Tätigkeitsstätte abbilden sollen, gehen über die typischerweise tatsächlich anfallenden Kosten hinaus. Auch wurde ein entsprechender Preisanstieg der Verpflegungskosten bislang weder seitens der betrieblichen Praxis reklamiert, noch ist er statistisch nachgewiesen.
Das formulierte Gesetzesziel der Steuervereinfachung und eine realitätsgerechte Bewertung des Verpflegungsmehraufwandes kann widerspruchsfrei durch eine haushaltsneutrale Gestaltung der Verpflegungspauschbeträge erreicht werden, wie sie beispielsweise im Abschlussbericht der Projektarbeitsgruppe des Bundesfinanzministeriums zu Reformansätzen und Vereinfachungsmöglichkeiten im Bereich des steuerlichen Reisekostenrechts vom 30.12.2011 vorgesehen war. Dort wird vorgeschlagen, dass bei eintägiger Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung ein Pauschbetrag von 9 Euro bei mehr als zehnstündiger Abwesenheit und bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit für den An- und Abreisetag ein Pauschbetrag von jeweils ebenfalls 9 Euro festgelegt wird.
In unseren Seminaren zum Reisekostenrecht werden wir Sie über die aktuelle Entwicklung und deren Auswirkungen auf die Praxis ausführlich informieren. Einzelheiten unter "Seminare".