Entfernungspauschale – welche Strecke ist maßgebend? Neue BFH-Urteile sorgen für Klärung
Immer wieder ist zwischen Steuerpflichtigen und Finanzamt strittig, welche Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte für die Entfernungspauschale (0,30 € je Entfernungskilometer) maßgebend ist.
Der BFH hat jetzt in zwei Urteilen vom 16. November 2011 VI R 19/11 und VI R 46/10 entschieden, wann die Entfernung für einen längeren als den kürzesten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anspruch genommen werden kann. Grundsätzlich gilt: Die Entfernungspauschale kann nur für die kürzeste Entfernung beansprucht werden. Ist allerdings eine andere Verbindung "offensichtlich verkehrsgünstiger" und wird diese vom Arbeitnehmer regelmäßig benutzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes), so kann abweichend die längere Entfernung berücksichtigt werden.
Die üblicherweise geforderte Mindestzeitersparnis von 20 Minuten ist nach Auffassung des BFH nicht stets erforderlich. Es kommt vielmehr auf alle Umstände des Einzelfalls, wie z.B. die Streckenführung, die Schaltung von Ampeln o.ä., an. Eine Straßenverbindung kann daher auch dann "offensichtlich verkehrsgünstiger" sein, wenn bei ihrer Benutzung nur eine geringe Zeitersparnis zu erwarten ist. Darüber hinaus hat der BFH zudem klargestellt, dass nur die tatsächlich benutzte Straßenverbindung in Betracht kommt. Eine mögliche, aber vom Steuerpflichtigen nicht benutzte Straßenverbindung, kann nicht zugrunde gelegt werden.
Die Urteile können ab sofort auf den Seiten des BFH unter www.bundesfinanzhof.de und dort unter „Entscheidungen online“ abgerufen werden.
Die Albertakademie wird in den Seminaren zum Reisekosten- und Lohnsteuerrecht über die Auswirkungen der neuen Urteile berichten.
Vereinfachung des Reisekostenrechts – Interview mit Uwe Albert
Unser Autor und Referent, Uwe Albert, hat in einem Interview mit Ralph Langrock von der Fachzeitschrift "GOGLOBALBIZ" erläutert, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die Reform zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrecht zu erwarten haben.
Sie können das gesamte Interview auf den Seiten von GoGlobalBiz unter
und dort unter WEB-TV" – Interview Uwe Albert in vollem Wortlaut verfolgen.
Die Bundesregierung will bereits im März 2012 einen Gesetzentwurf vorlegen, der kurzfristig im Bundestag und Bundesrat beraten werden soll. Mit einem Gesetzesbeschluss ist in 2012 zu rechnen.
Weitere Infos zum Reisekostenrecht finden Sie unter "Steuern aktuell". In unserem Seminar "Aktuelles Reisekostenrecht 2012" am 19.3.2012 werden wir ausführlich über die aktuelle Situation zur Vereinfachung des Reisekostenrechts berichten. Einzelheiten finden Sie unter "Seminare".
Das Bundesfinanzministerium hat den Bericht zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts veröffentlicht
Worauf die Travelmanager lange gewartet haben: Der Bericht des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts ist heute veröffentlicht worden. Bereits im März will die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Reisekostenrechts vorlegen. Noch in diesem Jahr soll das Gesetz verabschiedet werden. In unserem Seminar am 19.3.2012 "Aktuelles Reisekostenrecht 2012" werden wir ausführlich über die vorgesehenen Neuregelungen berichten und die Auswirkungen auf die betriebliche Praxis darstellen. Den Bericht des BMF können Sie einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
Steuerentlastung bei der Lohn- und Einkommensteuer ab 2013 – Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor!
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zum Abbau der sog. "Kalten Progression" in den Bundesrat eingebracht. Ziel ist es, zu verhindern, dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einem höheren Durchschnittssteuersatz führen. So soll sichergestellt werden, dass der Staat nicht von Lohnerhöhungen profitiert, denen keine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen zugrunde liegt. Die Albertakademie hat die Auswirkungen des Gesetzentwurfs in einem EXCEL-Programm berechnet. Sie können das EXCEL-Programm kostenlos bei der Albertakademie per Email anfordern; info@albertakademie.de. So können Sie erkennen, welche Steuerentlastung bei der Einkommensteuer für Sie im Jahr 2013 und 2014 eintritt.
BMF-Schreiben zur regelmäßigen Arbeitsstätte vom 15.12.2011 soeben veröffentlicht!
Das BMF hat soeben das Schreiben zur Anwendung der BFH-Urteile vom 9.6.2011 veöffentlicht. Sie können das Schreiben vom 15.12.2011 hier einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
Handbuch Reisekosten 2012 ab sofort mit den neuen Pauschbeträgen für Auslandsreisen
Das Handbuch Reisekosten 2012 vom VERLAG E. ALBERT wird ab sofort mit den neuen Pauschbeträgen für Auslandsreisen ab 2012 ausgeliefert! Bestellungen per Email unter info@albertakademie.de. Die Auslieferung erfolgt noch am selben Tag!
Neue Pauschbeträge ab 2012 für den Verpflegungsmehraufwand bei Auslandsreisen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun doch noch vor Weihnachten neue Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand bei Auslandsreisen ab 2012 bekannt gemacht. Sie können die neuen Pauschbeträge einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
Bundesregierung beschließt Steuerentlastung in 2013 und 2014
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Danach wird die Einkommensteuer in 2013 und 2014 für die Steuerzahler gesenkt. Die Albertakademie hat dazu ein EXCEL-Programm erstellt, mit dem Sie Ihre Steuerentlastung sofort sehen können. Fordern Sie jetzt das Programm kostenlos per Email bei uns an. info@albertakademie.de
Noch ein BMF-Schreiben vom 6.12.2011 zu ELStAM ab 1.1.2012
Das Bundesfinanzministerium hat heute am 6.12.2011 schon wieder ein neues Schreiben zur Anwendung der ELStAM ab 1.1.2012 veröffentlicht. Es umfaßt 12 Seiten. Sie können das Schreiben hier einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
Info zu ELStAM durch die OFD Karlsruhe
Die OFD Karlsruhe hat in einem Informationsschreiben vom 30.11.2011 für Arbeitgeber festgelegt, in welchen Fällen die Lohnsteuerkarete 2010 weitergilt und wann der Mitarbeiter eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012 vorlegen muss. Das Dokument können Sie hier einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.