Steuern aktuell
Handbuch Reisekosten 2011 Neuauflage Sofort lieferbar!

Neuauflage Handbuch Reisekosten 2011 auf CD-ROM
Bearbeitet von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert

Jetzt sofort lieferbar

Unser Handbuch Reisekosten 2011 enthält sämtliche neuen Gesetze, Verwaltungsanweisungen und BFH-Urteile auf aktuellem Stand, deren Kenntnis zur Gewährung und Abrechnung von Reisen erforderlich sind.

Zusätzlich enthält das Handbuch Informationen zur Besteuerung von Tagungsreisen, Incentive-Reisen, gemischte Reisen mit Freizeitanteil und Teambildungsmaßnahmen, PKW-Nutzung, Informationen zum Bundesreisekostengesetz (BRKG) und zur Auslandsreisekostenverordnung (ARV), zum Bundesumzugskostengesetz und zur Auslandsumzugskostenverordnung, Fam-Trips von Reiseagenturen sowie ein Muster für eine Reisekostenrichtlinie und Hinweise zum Vorsteuerabzug.

Enthalten sind sämtliche Gesetzlichen Regelungen, die aktuellen Lohnsteuerrichtlinien, BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen, sämtliche wichtigen Entscheiden des Bundesfinanzhofs in vollem Wortlaut und weitere wichtige Urteile der Finanzgerichte sowie die Regelungen zum Bundesreisekostengesetz und zum Bundesumzugskostengesetz.

Das Handbuch enthält darüber hinaus ausführliche Hinweise und Lösungen anhand praktischer Beispiele

·         Zur regelmäßigen Arbeitsstätte
·         Zur steuerfreien Zahlung von Reisekosten
·         Zur Besteuerung von kostenlosen Mahlzeiten (Frühstück anlässlich Übernachtungen)
·         Zur Abrechnung der doppelten Haushaltsführung
·         Zur Besteuerung der Privatnutzung von Dienstwagen
·         Zur Besteuerung von Incentive- und Tagungsreisen
·         Zur Besteuerung sog,. gemischter Reisen.

Jetzt neu: Im Handbuch enthalten ist jetzt auch ein Reisekosten-Lexikon, in dem anhand praktischer Beispiele die Abrechnung von Reisen und doppelter Haushaltsführung dargestellt wird.

Das Handbuch Reisekosten 2011 ist von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert verfasst. Es hat einen Umfang von ca 1.250 Seiten und wird nur auf einer CD im pdf-Format ausgelie­fert.

Das Handbuch Reisekosten 2011 ist sofort lieferbar und wird ausschließlich auf einer CD als PDF-Datei ausgeliefert und kostet 45 Euro, einschl. Versandkosten und Umsatzsteuer.

ISBN-Nr.: 978-3-9805180-4-8

Das Handbuch gehört an jeden Arbeitsplatz der Mitarbeiter, die Reisekosten genehmigen, abrechnen und versteuern

Wieder neue Regelungen zu Reisekosten durch die Finanzverwaltung

Einzelheiten seihe unter "Steuern aktuell".

Wieder neue Regelungen zu Reisekosten durch die Finanzverwaltung

Die Oberfinanzdirektionen (OFD) Niedersachen und Rheinland haben vor kurzem weitere Verfügungen zum Reisekostenrecht veröffentlicht. Nach einer OFD-Verfügung Rheinland vom 12.7.2010 soll in den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer zu einem anderen verbundenen Unternehmen entsandt wird und dort am neunen Arbeitsort seine einzige Wohnung unterhält (die bisherige wurde aufgehoben), der Arbeitnehmer weder Werbungskosten für die Wohnung geltend machen können noch der Arbeitgeber die Wohnungskosten steuerfrei erstatten können– obwohl auch nach Meinung der Finanzverwaltung eine Auswärtstätigkeit vorliegt. Behält der Mitarbeiter seine Wohnung am bisherigen Beschäftigungsort bei und wird die Wohnung am neuen Beschäftigungsort auch von Familienmitgliedern genutzt, so sind die Wohnungskosten in einen beruflichen und einen privaten Anteil aufzuteilen. Die Aufteilung kann geschätzt werden, wobei eine Aufteilung nach Köpfen nicht infrage kommt. Aus „Vereinfachungsgründen“ kann sinngemäß die 60 qm –Regelung für Fälle der doppelten Haushaltsführung angewendet werden.

In einer weiteren Verfügung hat sich die OFD Niedersachsen zur Frage geäußert, welche Unterkunftskosten der Arbeitgeber steuerfrei ersetzen kann, wenn aus ausländischer Arbeitnehmer nach Deutschland für eine bestimmte Zeit entsandt wird und auch die Familie in der Wohnung des Arbeitnehmers in Deutschland wohnt.

Sie können diese OFD-Verfügungen einsehen. Klicken Sie bitte hier.

Neue Regeln für Mahlzeiten gelten rückwirkend zum 1.1.2010

Die OFD Rheinland hat zur Neuregelung der Überlassung von Mahlzeiten des Arbeitgebers an Mitarbeiter Stellung genommen. Danach können die mit den LStÄR 2011 geplanten Neuregelungen bereits sofort rückwirkend ab 1.1.2010 in Anspruch genommen werden.
Einzelheiten finden Sie unter "Steuern akltuell".

Neue Regeln für Mahlzeiten gelten rückwirkend zum 1.1.2010

Die OFD Rheinland hat mit Verfügung vom 10.6.2010 festgelegt, dass die neuen Regeln in den LStÄR 2011 für Mahlzeiten aus Anlass einer Auswärtstätigkeit oder doppelten Haushaltsführung rückwirkend ab 1.1.2010 sofort anzuwenden sind.

Danach gilt, dass Mahlzeiten immer dann mit dem amtlichen Sachbezugswert von z.Z. 1,57 bzw. 2,80 Euro anzusetzen sind, wenn der Arbeitgeber die Kosten dienst- oder arbeistrechtlich ersetzt und die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist. Einzelheiten sind in der OFD-Verfügung nachzulesen. 

Die OFD Verfügung können Sie bei uns abrufen. Klicken Sie bitte hier.

Neuregelung für die Lohnsteuerkarten durch das JStG 2010

Informationen finden Sie unter "Steuern aktuell"

Neuregelung für die Lohnsteuerkarten durch das JStG 2010

Die Bundesregierung hat mit dem JStG 2010 u.a. auch die Fortdauer der Lohnsterkarten für das Jahr 1011 geregelt.

Die amtliche Erläuterung der Neuregelung finden Sie hier.

Sprachreisen außerhalb der EU

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in einer aktuellen Entscheidung vom 23.9.2009 festgelegt, dass auch die Aufwendungen für einen Sprachkurs in einem Land außerhalb der EU (hier Mexiko) in vollem Umfang als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wenn Sie den vollen Wortlaut lesen möchten klicken Sie bitte hier.

Neue Lohnsteuerrichtlinien 2011

Infos unter "Steuern aktuell"

Neue Lohnsteuerrichtlinien 2011

Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf der neuen Lohnsteuerrichtlinien 2011 vorgelegt.
Die Neuregelungen haben Auswirkungen insbesondere auf die steuerfreien Reisekosten, die der Arbeitgeber erstatten kann.
– Wann wird eine Frühstücksmahlzeit mit dem amtlichen Sachbezugswert von 1,57 Euro, wann mit 4,80 Euro und wann mit dem Rechnungsbetrag bewertet?
– wann liegt eine regelmäßige Arbeitsstätte vor?
– welche Regelungen muss der Arbeitgeber treffen, damit die Mahlzeit mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet wird?
In unserem Seminar am 28.6.2010 werden wir Ihnen die neuen Regelungen vorstellen und erläutern. Wir sagen Ihnen. welche Voraussetzungen vom Arbeitgeber zu erfüllen sind.
Einzelheiten siehe unter "Seminare".
Den Entwurf senden wir Ihnen per Email gern zu!