Die Neuregelung gilt jetzt doch für alle Sachzuwendungen, z.B. auch für Incentive-Reisen. Der Steuersatz wurde mit 30 % festgelegt. Damit entspricht der Deutsche Bundestag der 10-jährigen Forderung der Albertakademie nach einer einfachen und akzeptablen Besteuerung für Mitarbeiter aber auch für Dritte. Der Empfänger braucht die Zuwendung selbst nicht mehr versteuern! Besuchen Sie unsere Seminarveranstaltungen! Wir zeigen Ihnen, wie die neue Regelung anzuwenden ist und welche Vorteile sich für Ihr Unternehmen ergeben. (mehr …)
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