Neues Seminar zu Betriebsveranstaltungen und Sachzuwendungen am 26.10.2015
Am 26.10.2015 veranstaltet die ALBERTAKADEMIE in Hamburg ein neues Seminar zur aktuellen Situation bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen und Sachzuwendungen. Referent ist Diplom-Betriebswirt Uwe Albert. Einzelheiten finden Sie unter „Seminare“.
Doppelte Haushaltsführung – Neue Urteile der Finanzgerichte
Die Finanzgerichte Hamburg (Urteil vom 17.12.2014 – 2 K 113/14) und Köln (Urteil vom 6.11.2014 – 13 K 1665/12) haben vor kurzem zwei wichtige Urteile zur doppelten Haushaltsführung gesprochen, die beide rechtkräftig geworden sind.
Worum ging es?
– Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor? Eine doppelte Haushaltsführung ist immer dann gegeben, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seines Lebensmittelpunktes eine zweite Wohnung bezieht, weil er am Ort der zweiten Wohnung seine erste Tätigkeitsstätte hat (R 9.11 Abs. 1 LStR). Wie ist zu verfahren, wenn die erste Tätigkeitsstätte in maximal einer Fahrtstunde zu erreichen ist. Liegt dann auch noch eine doppelte Haushaltsführung vor?
– Welche Aufwendungen können als Werbungskosten für Einrichtungsgegenstände in der Zweitwohnung berücksichtigt bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden? Gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG können nur die notwendigen Aufwendungen berücksichtigt werden. Wie ist zu verfahren, wenn besonders teure Möbelstücke zur Einrichtung der Zweitwohnung verwendet werden?
Unser Referent, Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, hat exklusiv für die ALBERTAKADEMIE in einem Aufsatz die neuen Urteile analysiert und die Auswirkungen aufgezeigt. Sie können den Aufsatz auf unserer Internetseite www.albertakademie.de einsehen und kostenlos herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
Betriebsveranstaltungen – welche Besteuerungsregelungen gelten jetzt?
Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2015 die Besteuerung der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung in § 19 EStG neu geregelt. Bis heute fehlen allerdings konkrete Hinweise der Finanzverwaltung, wie diese neue gesetzliche Regelung anzuwenden ist.
Unser Referent, Diplom-Betriebswirt, gibt Ihnen einen aktuellen Überblick über die gegenwärtige gesetzliche Regelung und zeigt Ihnen was Sie künftig beachten müssen und welche Fragen dabei noch nicht geklärt sind.
Sie können den Beitrag hier einsehen und kostenlos herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
Kalte Progression: Welche Ersparnis tritt ab 2015 bei der Einkommensteuer ein?
Hier eine kurze Übersicht der Einkommensteuerersparnis für 2015 und 2016 gegenüber 2014:
Jährliche Ersparnis bei der Einkommensteuer 2015 und 2016 gegenüber 2014
Grundtabelle (Ledige)
Zu versteuerndes Einkommen
Einkommensteuer2014 in €
Ersparnis in 2015 in €
Ersparnis in 2016 in €
30.000 €
5.558
22
90
40.000 €
8.940
22
114
50.000 €
12.780
23
144
70.000 €
21.161
23
156
100.000 €
33.761
23
156
Splittingtabelle (Verheiratete)
Zu versteuerndes Einkommen
Einkommensteuer2014 in €
Ersparnis in 2015 in €
Ersparnis in 2016 in €
30.000 €
2.686
44
136
40.000 €
5.268
46
148
50.000 €
8.078
46
164
70.000 €
14.384
44
202
100.000 €
25.560
46
288
Die Entlastung bei der Einkommensteuer tritt in Kraft. Fordern Sie unser kostenloses Berechnungsprogramm an.
Der Bundesrat hat am Freitag, den 10.7.2015, dem vom Bundestag beschossenen Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages zugestimmt. Damit wird die Lohn- und Einkommensteuerbelastung ab 2015 reduziert. Wenn Sie wissen wollen, welche Steuerersparnis für Sie eintritt, fordern Sie unser kostenloses Programm an Email unter info@albertakademie.de genügt oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Mahlzeiten im Lohn-und Einkommensteuerrecht
Das Thema Steuerpflicht für Mahlzeiten ist seit der Einkommensteuerreform im Jahre 1920 aktuell! Das gilt aktuell besonders für die gesetzliche Neuregelung der Auswärtstätigkeiten, bei denen geregelt ist, wie die vom Arbeitgeber den Mitarbeitern regelmäßig kostenlos zur Verfügung gestellten Mahlzeiten steuerlich zu behandeln sind (typisches Beispiel: Frühstück im Übernachtungshotel oder Mahlzeit im Flugzeug). Unser Referent, Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, hat sich in einem Beitrag für die Fachzeitschrift „Finanzrundschau“ bereits im Jahr 2010 mit diesem Thema systematisch auseinander gesetzt. Sie können den ausführlichen Beitrag aus 2010 einsehen und kostenlos herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
Neues Urteil zur Pkw-Besteuerung
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 24.2.2915 – 6 K 2540/14 rechtkräftig entschieden, dass kein tageweiser Ansatz der 1 v. H.-Regelung mit Bruchteilen des Monatswerts nicht in Betracht kommt.
Urteilstenor:
Der Vorteil der privaten Nutzung eines Dienstwagens ist nach der 1 v. H.-Regelung mit 1 v. H. des Bruttolistenpreises je angefangenen Kalendermonat zu erfassen. Eine zeitanteilige Berechnung mit Bruchteilen von 1 v. H. für Kalendermonate, in denen das Fahrzeug dem Arbeitnehmer wegen späterer Aufnahme oder vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durchgängig zur Verfügung steht, ist nicht zulässig.
Wird ein Pkw im Laufe eines Monats überlassen oder zurückgegeben, so ist für diesen Monat der volle Betrag in Höhe von 1 % des inl. Listenpreises zu versteuern.
Neues BMF-Schreiben zur Darlehensgewährung an Mitarbeiter vom 19.5.2015
Das Bundesfinanzministerium hat soeben ein neues Schreiben zur Besteuerung von Darlehen, der ein Arbeitgeber Mitarbeitern gewährt, veröffentlicht. Sie können das Schreiben hier einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
Neues BMF-Schreiben zu Mahlzeiten anlässlich von Auswärtstätigkeiten vom 19.5.2015
Heute am 19.5.2015 hat das BMF eine neues Schreiben zur Frage von Mahlzeiten anlässlich von Auswärtstätigkeiten veröffentlicht. Da das BMF die Auffassung vertritt, dass auch ein Snack oder Imbiss eine Mahlzeit sein kann (die eine Kürzung des Pauschbetrages für den Verpflegungsmehraufwand zur Folge hat), vertritt auf Nachfrage das BMF nunmehr die Auffassung, dass zum Beispiel auf innerdeutschen Flügen oder Kurzstrecken-Flügen gereichte kleine Tüten mit Chips, Salzgebäck. Schokowaffeln, Müsliriegeln oder andere Knabbereien nicht als Mahlzeit anzusehen sind.
Das neue BMF-Schreiben kann auf unserer Interseitseite www.albertakademie.de eingesehen und heruntergeladen werden. Klicken Sie bitte hier.
In unseren Seminaren zur „Besteuerung von Sachzuwendungen“ am 9.7.2015 sowie zum „Aktuellen Reisekostenrecht 2016“ im November und Dezember 2015 werden wir das neue Schreiben erläutern und kommentieren.
Neues BMF-Schreiben zur Anwendung des § 37b EStG vom 19.5.2015
Das Bundesfinanzministerium hat aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des BFH sein Schreiben aus dem Jahr 2008 zur Pauschalbesteuerung gem. § 37b EStG geändert und heute ein neues Schreiben dazu veröffentlicht. Das Schreiben kann hier eingesehen und heruntergeladen werden. Klicken Sie bitte hier. Die Anwendung des neuen Schreibens erklären wir in unserem Seminar am 9.7.2015 in Hamburg. Einzelheiten unter „Seminare“.