Geändertes BMF-Schreiben zum Reisekostenrecht vom 24.10.2014 soeben veröffentlicht
Das Bundesfinanzministerium hat heute das angekündigte geänderte BMF-Schreiben zum Reisekostenrecht vom 24.10. 2014 veröffentlicht – Umfang ca. 60 Seiten. Das Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 30.9.2013. Sie können das neue Schreiben einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
In unseren Seminaren zum aktuellen Reisekosten- und Lohnsteuerrecht 2014 werden wir die Neuregelungen ausführlich darstellen und erläutern. Einzelheiten unter „Seminare“.
Neue Lohnsteuerrichtlinien treten am 1.1.2015 in Kraft
Der Bundesrat hat am 10.10.2014 dem Entwurf der LStR 2015 zugestimmt. In unseren Seminaren zum aktuellen Lohnsteuer- und Reisekostenrecht werden wir ausführlich über die Neuerungen berichten. Einzelheiten unter „Seminare“
Die neue Auslandsreisekostenverordnung (ARV) tritt am 1.11.2014 in Kraft
Die Auslandsreisekostenverordnung (ARV) ist geändert worden. Sie tritt am 1.11.2014 in Kraft. Seminare der Albertakademie zur neuen ARV siehe unter „Seminare“.
Neuregelung der Betriebsveranstaltungen geplant
Das BMF hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften veröffentlicht. Er sieht u.a. eine gesetzliche Neuregelung für Betriebsveranstaltungen vor. Die Freigrenze von bisher 110 € soll auf 150 € angehoben werden. Die Rechtsprechung des BFH vom Mai 2013 wird damit leider nicht umgesetzt. Die Neuregelung soll ab 1.1.2015 gelten. In unseren Seminaren zur Besteuerung von Sachzuwendungen und zum aktuellen Lohnsteuer- und Reisekostenrecht werden wir diese Neuregelung darstellen und für die Praxis erläutern (Siehe unter "Seminare").
Der Gesetzentwurf kann auf den Seiten des BMF eingesehen und heruntergeladen werden: www.bundesfinanzministerium.de und dort unter "Service".
Handbuch Reisekosten 2015 jetzt bestellen!
Das Handbuch Reisekosten 2015 erscheint Ende November 2014. Sie können jetzt schon bestellen. Die Lieferung erfolgt Ende November 2014. Bei Bestellungen bis zum 30.09.2014 nur 44 Euro!
Einzelheiten unter "Literatur".
Rabatte von Dritten sind kein Arbeitslohn – Neues BFH-Urteil vom 10.4.2014
Einzelheiten siehe unter "Steuern aktuell"
Rabatte von Dritten sind kein Arbeitslohn – Neues BFH-Urteil vom 10.4.2014
Der Bundesfinanzhof hat in seinem heute veröffentlichten Urteil zur Lohnzahlung durch Dritte eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfreuliche Entscheidung getroffen:
Arbeitslohn liegt dann nicht vor, wenn Rabatte beim Abschluss von Versicherungsverträgen sowohl Arbeitnehmern von Geschäftspartnern als auch einem weiteren Personenkreis (Angehörige der gesamten Versicherungsbranche, Arbeitnehmer weiterer Unternehmen) eingeräumt werden.
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Mitarbeiter eines Unternehmens konnten Produkte zweier Versicherungsunternehmen zu verbilligten Tarifen erhalten. Es bestanden keinerlei Vereinbarungen oder Absprachen zwischen dem Arbeitgeber und den Versicherungsunternehmen. Die Rabatte standen sämtlichen Innen- und Außendienstmitarbeitern aller deutschen Versicherungsunternehmen offen. Voraussetzung der Rabattgewährung war allein die Zugehörigkeit zur Versicherungsbranche.
Der BFH hat entschieden, dass die den Arbeitnehmern von Dritten eingeräumten Rabatte keinen Arbeitslohn begründen, da sie nicht nur diesen, sondern auch Arbeitnehmern nicht verbundener Unternehmen gewährt worden seien. Solche eingeräumten Rabatte sprechen nicht dafür, dass diese als Vorteil für die Beschäftigung gewährt werden. Es liege vielmehr nahe, dass die rabattgewährenden Unternehmen sich durch die Vorgehensweise aus eigenwirtschaftlichen Gründen einen attraktiveren Kundenkreis erschließen wollten.
Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für sämtliche Vorteilsgewährungen an Mitarbeiter durch dritte Unternehmen. In unseren Seminaren zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht im Herbst 2014 werden wir die Auswirkungen der Entscheidungen darstellen und erläutern.
Neues Seminar zur Besteuerung von Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Dritte am 6.10.2014
Durch die neue Rechtsprechung des BFH zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen und zur Anwendung des § 37b EStG ergeben sich erhebliche Änderungen bei der Besteuerung von Sachzuwendungen. Die Albertakademie informiert am 6.10.2014 in Hamburg in einem Ganztagesseminar über die wichtigen Neuregelungen.
Weitere Infos unter "Seminare".
Neue Urteile des BFH zur Pkw-Nutzung vom 20.3.2014
Der Bundesfinanzhof hat in seinen heute veröffentlichten Entscheidungen zur Entfernungspauschale und zur Fahrtenbuchmethode Stellung genommen:
Ergebnisse:
1. Außergewöhnliche Kosten (Reparaturkosten), wegen einer Falschbetankung, sind durch die Entfernungspauschale abgegolten. Reparaturaufwendungen können nicht als Werbungskosten neben der Entfernungspauschale abgezogen werden, da auch außergewöhnliche Aufwendungen durch die Entfernungspauschale abgegolten sind.
2. Die Fahrtenbuchmethode ist nur dann zu Grunde zu legen, wenn der Arbeitnehmer das Fahrtenbuch für den gesamten Veranlagungszeitraum führt, in dem er das Fahrzeug nutzt; ein unterjähriger Wechsel von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode für dasselbe Fahrzeug ist nicht zulässig.
Die Urteile können in vollem Wortlaut auf den Internetseiten des BFH eingesehen und heruntergeladen werden.
Neue Softwarelösung zur Besteuerung von Sachzuwendungen
§37b EStG-Toollösung – WTS Eventmanager – Neue Software zur effizienten Versteuerung und Verbeitragung von Sachzuwendungen wie Events, Bewirtungen und Geschenke.
Die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Versteuerung mittels Agenda, Teilnehmerlisten und Kostenübersichten bei Prüfungen nachzuweisen, ist regelmäßig eine Herausforderung.
Events werden häufig durch Organisatoren aus verschiedenen Einheiten eines Unternehmens organisiert. Informationen hierzu müssen für Prüfungen, häufig noch nach Jahren, zentral und vollständig vorgehalten werden können.
Die WTS Steuerberatungsgesellschaft hat für diese Anforderungen eine ideale Lösung entwickelt, den WTS Eventmanager. Diese webbasierte Tool-Lösungunterstützt Unternehmen bei der vollumfänglichen Erfassung, Versteuerung und Dokumentation von Sachzuwendungen.
Wenn Sie Interesse am WTS Eventmanager haben, stehen weitere Informationen für Sie zum Download unter http://www.wts.de/de/img/20140610_Eventmanager.pdf bereit.
Zudem bietet die WTS die Vorstellung dieser Tool-Lösung an fünf Terminen deutschlandweit an. Die Vorstellung ist verknüpft mit einer Darstellung der aktuellen Rechtsentwicklung zu § 37b EStG und zur steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen. Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie unter http://www.wts.de/de/content/veranstaltungen2.php.