News der Albertakademie
Pauschbeträge für Auslandsreisen jetzt auch offiziell vom BMF veröffentlicht!

Einzelheiten siehe "Steuern aktuell"

Neue Seminarveranstaltung zu Betriebsveranstaltungen am 17.2.2014

Die Albertakademie veranstaltet am 17.2.2014 eine halbtägige Seminarveranstaltung zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen in Hamburg. Wir zeigen Ihnen, dass aufgrund der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung Betriebsveranstaltungen regelmäßig nicht zur Steuerpflicht führen und wie Sie bereits gezahlte Lohnsteuern vom Finanzamt zurückfordern können.
Einzelheiten siehe unter "Seminare".

Neue Pauschbeträge für Auslandsreisen ab 2014

Die neuen Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand für Reisen ins Ausland ab 1.1.2014 hat das BMF vor Kurzem festgelegt. Die neuen Beträge finden Sie hier: Bitte hier klicken.

Geänderte Rechtsprechung des BFH zu Betriebsveranstaltungen!

Einzelheiten siehe unter "Steuern aktuell"

Geänderte Rechtsprechung des BFH zu Betriebsveranstaltungen!

Heute sind zwei neue Urteile des BFH zur Lohnsteuerpflicht wegen der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung des Arbeitgebers veröffentlicht worden (Az VI R 94/10 und VI R 7/11). Darin hat der BFH seine Rechtsprechung zu der Frage fortentwickelt, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bei Arbeitnehmern zu einem steuerbaren Lohnzufluss führt.

Bekanntlich führt die Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn die Aufwendungen des Arbeitgebers die Freigrenze (110 Euro/Person) übersteigen. Nach der neuen Rechtsprechung des BFH kann der Wert der den Arbeitnehmern zugewandten Leistungen anhand der Kosten geschätzt werden, die der Arbeitgeber dafür seinerseits aufgewendet hat. Diese Kosten sind grundsätzlich zu gleichen Teilen sämtlichen Teilnehmern.

Eine Lohnsteuerpflicht ergibt sich aber nach der neuen Rechtsprechung nur, wenn die Teilnehmer durch die Leistungen des Arbeitgebers objektiv bereichert sind. Zu einer objektiven Bereicherung führen dabei nur solche Leistungen, die von den teilnehmenden Arbeitnehmern unmittelbar konsumiert werden können, also vor allem Speisen, Getränke und Musikdarbietungen. Aufwendungen des Arbeitgebers, die die Ausgestaltung der Betriebsveranstaltung betreffen (z.B. Mieten und Kosten für die Beauftragung eines Eventveranstalters) bereichern die Teilnehmer hingegen nicht und bleiben deshalb bei der Ermittlung der maßgeblichen Kosten unberücksichtigt.

Im Urteilsfall (VI R 94/10) hatte der Arbeitgeber anlässlich eines Firmenjubiläums seine Arbeitnehmer zu einer Veranstaltung in ein Fußballstadion eingeladen. Die Kosten hierfür betrafen vor allem Künstler, Eventveranstalter, Stadionmiete und Catering. Die Kosten für den äußeren Rahmen der Veranstaltung hätten jedoch nicht berücksichtigt werden dürfen.

Im Urteilsfall (VI R 7/11) entschied der BFH, dass die Kosten der Veranstaltung nicht nur auf die Arbeitnehmer, sondern auf alle Teilnehmer (z.B. auch Familienangehörige) zu verteilen sind. Der danach auf Begleitpersonen entfallende Anteil der Kosten wird, so der BFH ebenfalls entgegen seiner früheren Auffassung, den Arbeitnehmern bei der Berechnung der Freigrenze auch nicht als eigener Vorteil zugerechnet. Da sich die Kosten der Betriebsveranstaltung auf 68 Euro je Teilnehmer beliefen, ergab sich keine Überschreitung der Freigrenze von 110 Euro.

In unseren Seminaren zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht werden wir die Auswirkungen dieser wichtigen Entscheidungen darstellen und erläutern (Einzelheiten siehe unter „Seminare“).

BMF-Schreiben vom 30.9.2013 zum Reisekostenreformgesetz 2014

Das Bundesfinanzministerium hat am 30.9.2013 ein über 50-seitiges Anwendungsschreiben zum Reisekostenreformgesetz 2014 veröffentlicht.
Sie können das vollständige BMF-Schreiben hier herunterladen. Klicken Sie bitte hier .

Neue Sachbezugswerte ab 2014

Die Sachbezugswerte 2014 für Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeiten werden zum 1.1.2014 angehoben:

Der Monatswert für Verpflegung wird ab 1.1.2014 voraussichtlich von 224 EUR auf 229 EUR angehoben. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten 2014 voraussichtlich

  •                  für ein Frühstück 1,63 EUR (bisher 1,60 EUR)
  •                  für ein Mittag- oder Abendessen 3,00 EUR (bisher 2,93 EUR)

anzusetzen.

Neues Anwendungsschreiben des BMF zum Lohnsteuerabzug 2013

Am 7.8.2013 hat das BMF ein neues 30-seitiges Anwendungsschreiben zum Lohnsteuerabzug 2013 veröffentlicht.
In unseren Seminaren am 25.11. und 10.12.2013 werden wir das Anwendungsschreiben erläutern (siehe Seminare).

Das BMF hat den Entwurf eines 43-seitigen Einführungsschreibens zum neuen Reisekostenrecht vorgelegt

Einzelheiten siehe unter "Steuern aktuell".

Das BMF legt den Entwurf eines Einführungsschreibens zur Reisekostenreform vor

Das Gesetz zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts tritt am 1.1.2014 in Kraft. Jetzt hat das BMF den Entwurf eines Einführungsschreibens zur Anwendung der gesetzlichen Neuregelungen vorgelegt. Es wird nach Stellungnahme der Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft und anderer maßgebender Verbände voraussichtlich Ende September 2013 offiziell veröffentlicht.

Auf mehr als 40 Seiten hat das BMF detailliert beschrieben, wie das neue Recht anzuwenden ist. Das Schreiben enthält insbesondere Hinweise den Themen:

1.         Erste Tätigkeitsstätte, auswärtige Tätigkeit, weiträumiges Tätigkeitsgebiet

2.         Neue Verpflegungsmehraufwendungen, § 9 Absatz 4a EStG

3.         Vereinfachung der steuerlichen Erfassung der vom Arbeitgeber zur Verfügung Mahlzeiten

4.         Begrenzung der Unterkunftskosten, bei doppelter Haushaltsführung und Auswärtstätigkeiten

5.         Reisenebenkosten

6.         Anwendung der Regelungen bei der Gewinnermittlung

Auch wenn das Schreiben noch nicht abschließend veröffentlicht ist kann davon ausgegangen werden, dass sich wesentliche Änderungen nicht mehr ergeben.

In unseren Seminaren zum Reisekostenrecht werden wir den Inhalt des Einführungsschreibens ausführlich darstellen und erläutern. Informieren Sie sich jetzt, wie das neue Recht umgesetzt werden muss.