News der Albertakademie
Flüssiggasanlage ist kein Sonderzubehör bei der Pkw-Nutzung (Neues BFH-Urteil)

Neues BFH-Urteil zur Privatnutzung von Dienstfahrzeugen: Kein Einbezug von Kosten für Nachrüstung auf Flüssiggasbetrieb in die Bemessungsgrundlage bei Anwendung der sog. 1%-Regelung!

Mit seinem soeben veröffentlichten Urteil vom 13.10.2010, VI R 12/09 hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt, dass der nachträgliche Einbau von zusätzlichen Ausstattungen in ein betriebliches Fahrzeug nicht als Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG einzubeziehen ist und damit nicht als Arbeitslohn versteuert werden muss.

Im Urteilsfall hatte der Arbeitgeber die Firmenfahrzeuge für die Außendienstmitarbeiter nach der Auslieferung der Fahrzeuge zusätzlich für den Betrieb mit Flüssiggas umgerüstet. Die Umbaukosten pro Fahrzeug in Höhe von rund 2.500 Euro trug jeweils die Leasinggesellschaft, die diese Kosten über die Leasinggebühr abrechnet. Die Leasinggebühren, die sich nach Listenpreis, Sonderausstattungen und Umbauten richten, und alle weiteren Aufwendungen für die Firmenfahrzeuge trug ausschließlich der Arbeitgeber.

Das Finanzamt war dagegen der Auffassung, dass die Umrüstungskosten in die Berechnung des geldwerten Vorteils einzubeziehen seien, da es sich insoweit nicht um ein eigenständiges Wirtschaftsgut handele, dessen Nutzbarkeit getrennt von der Möglichkeit zum privaten Gebrauch des Fahrzeugs bewertet werden könne.

Seminar „Aktuelles Reisekostenrecht“ am 21.3.2011 in Hamburg

Die Albertakademie veranstaltet am 21.3.2011 ein ganztägiges Seminare zum aktuellen steuerlichen Reisekostenrecht in Hamburg. Unser Referent Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, informiert über alle wichtigen aktuellen Änderungen bei der Abrechnungen von Reisen und der doppelten Haushaltsführung sowie zur Pkw-Nutzung, zu Betriebsveranstaltungen und zu gemischten Reisen.

Einzelheiten finden Sie unter unter "Seminare"

Keine neuen Pauschbeträge für Auslandsreisen

Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, wird es für 2011 keine neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen geben.
Eine Überprüfung der Pauschbeträge ist erst wieder für 2012 vorgesehen!

Neue Hinweise zur Besteuerung gemischter Reisen

Unser Referent, Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, hat einen neuen ausführlichen Aufsatz zur Besteuerung gemischter Reisen in der Finanzrundschau vom 20.11.2010 verfaßt. Einzelheiten siehe unter "Steuern aktuell".

Besteuerung gemischter Reisen

Mit seinem Urteil vom 18.8.2005 (BFH v. 18.8.2005 – VI R 32/03, BStBl. II 2006, 30) hat der VI. Senat des BFH ein bahnbrechendes Urteil (so Greite, NWB 2005, 3795) gefällt. Bis dahin ging der BFH davon aus, dass die Verbindung von Dienst und Freizeit während einer vom Arbeitgeber angeordneten Tagungsreise zur vollen Steuerpflicht der gesamten Reise führt, wenn die Freiaktivitäten nicht von ganz untergeordneter Bedeutung sind (BFH v. 9.8.1996 – VI R 88/93, BStBl. II 1997, 97 = FR 1996, 830). Diese Rechtsprechung hat in der Fachliteratur weitgehend zu Unverständnis geführt: Dass ein Arbeitnehmer für eine von seinem Arbeitgeber angeordnete Tagungsreise, die auch Freizeitelemente enthielt, die gesamten Kosten der Reise als Arbeitslohn versteuern sollte, war niemandem zu vermitteln (Albert, FR 2003, 1153; FR 2001, 516; FR 2000, 316, SStR 1998, 1339; FR 1996, 812; FR 19090, 413). Der VI. Senat hat erfreulicherweise seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass die Teilnahme an einer sog. gemischten Reise – wenn überhaupt – nur teilweise zu einer Steuerpflicht führt.
Dennoch bleiben in der betrieblichen Praxis Fragen offen, wann denn eine gemischte Reise vorliegt und wie in einem solchen Fall die Besteuerung vorzunehmen ist. Im Beitrag für die Finanzrundschau vom 20.11.2010 wird insbesondere aufgezeigt, dass sog. gemischte Reisen im Verhältnis Arbeitgeber zu Arbeitnehmer die Ausnahme darstellen. Zugleich werden Lösungen aufgezeigt, wie die Besteuerung von Veranstaltungen des Arbeitgebers, die auch Freizeitelemente enthalten, vorzunehmen ist.
Unser Referent, Diplom-.Betriebswirt Uwe Albert, hat den o.g. Beitrag für die Fachzeitschrift "Finanzrundschau" verfaßt. Der Aufsatz ist soeben in Heft 22 vom 20.11.2010 Seiten 1032 ff erschienen. Sie können das Heft direkt beim Verlag Dr. Otto Schmidt beziehen. Fax 0221-93738-900.


 
Vorschlag zur Reform des Reisekostenrechts vorgelegt

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) haben soeben einen Reformvorschlag zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts vorgelegt. An dem Vorschlag hat die Albertakademie mitgewirkt.
Das Reisekostenrecht ist ein prägnantes Beispiel für die enorme Komplexität des Steuerrechts, auch bei einfachen und alltäglichen Sachverhalten. Verlässliche Rahmenbedingungen sind für die Arbeitgeber nicht erkennbar. Gerade die Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers führt wegen umfangreicher Überwachungs- Prüf- und Kontrollpflichten zu unvertretbarem bürokratischem Aufwand der Arbeitgeber. Dies umso mehr, weil ein Arbeitnehmer in einem Dienstverhältnis mehrere regelmäßige Arbeitsstätten haben kann.
Da der Vorschlag an sämtliche maßgebenden politischen Gremien in Berlin sowie an sämtliche Finanzministerien und -behörden von Bund und Ländern versandt worden ist, besteht Hoffnung, dass demnächst eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Vorschlag stattfindet.
Auf Wunsch senden wir Ihnen den Vorschlag gern per Email zu.

Handbuch Reisekosten 2011 Neuauflage Sofort lieferbar!

Neuauflage Handbuch Reisekosten 2011 auf CD-ROM
Bearbeitet von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert

Jetzt sofort lieferbar

Unser Handbuch Reisekosten 2011 enthält sämtliche neuen Gesetze, Verwaltungsanweisungen und BFH-Urteile auf aktuellem Stand, deren Kenntnis zur Gewährung und Abrechnung von Reisen erforderlich sind.

Zusätzlich enthält das Handbuch Informationen zur Besteuerung von Tagungsreisen, Incentive-Reisen, gemischte Reisen mit Freizeitanteil und Teambildungsmaßnahmen, PKW-Nutzung, Informationen zum Bundesreisekostengesetz (BRKG) und zur Auslandsreisekostenverordnung (ARV), zum Bundesumzugskostengesetz und zur Auslandsumzugskostenverordnung, Fam-Trips von Reiseagenturen sowie ein Muster für eine Reisekostenrichtlinie und Hinweise zum Vorsteuerabzug.

Enthalten sind sämtliche Gesetzlichen Regelungen, die aktuellen Lohnsteuerrichtlinien, BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen, sämtliche wichtigen Entscheiden des Bundesfinanzhofs in vollem Wortlaut und weitere wichtige Urteile der Finanzgerichte sowie die Regelungen zum Bundesreisekostengesetz und zum Bundesumzugskostengesetz.

Das Handbuch enthält darüber hinaus ausführliche Hinweise und Lösungen anhand praktischer Beispiele

·         Zur regelmäßigen Arbeitsstätte
·         Zur steuerfreien Zahlung von Reisekosten
·         Zur Besteuerung von kostenlosen Mahlzeiten (Frühstück anlässlich Übernachtungen)
·         Zur Abrechnung der doppelten Haushaltsführung
·         Zur Besteuerung der Privatnutzung von Dienstwagen
·         Zur Besteuerung von Incentive- und Tagungsreisen
·         Zur Besteuerung sog,. gemischter Reisen.

Jetzt neu: Im Handbuch enthalten ist jetzt auch ein Reisekosten-Lexikon, in dem anhand praktischer Beispiele die Abrechnung von Reisen und doppelter Haushaltsführung dargestellt wird.

Das Handbuch Reisekosten 2011 ist von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert verfasst. Es hat einen Umfang von ca 1.250 Seiten und wird nur auf einer CD im pdf-Format ausgelie­fert.

Das Handbuch Reisekosten 2011 ist sofort lieferbar und wird ausschließlich auf einer CD als PDF-Datei ausgeliefert und kostet 45 Euro, einschl. Versandkosten und Umsatzsteuer.

ISBN-Nr.: 978-3-9805180-4-8

Das Handbuch gehört an jeden Arbeitsplatz der Mitarbeiter, die Reisekosten genehmigen, abrechnen und versteuern

Wieder neue Regelungen zu Reisekosten durch die Finanzverwaltung

Einzelheiten seihe unter "Steuern aktuell".

Wieder neue Regelungen zu Reisekosten durch die Finanzverwaltung

Die Oberfinanzdirektionen (OFD) Niedersachen und Rheinland haben vor kurzem weitere Verfügungen zum Reisekostenrecht veröffentlicht. Nach einer OFD-Verfügung Rheinland vom 12.7.2010 soll in den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer zu einem anderen verbundenen Unternehmen entsandt wird und dort am neunen Arbeitsort seine einzige Wohnung unterhält (die bisherige wurde aufgehoben), der Arbeitnehmer weder Werbungskosten für die Wohnung geltend machen können noch der Arbeitgeber die Wohnungskosten steuerfrei erstatten können– obwohl auch nach Meinung der Finanzverwaltung eine Auswärtstätigkeit vorliegt. Behält der Mitarbeiter seine Wohnung am bisherigen Beschäftigungsort bei und wird die Wohnung am neuen Beschäftigungsort auch von Familienmitgliedern genutzt, so sind die Wohnungskosten in einen beruflichen und einen privaten Anteil aufzuteilen. Die Aufteilung kann geschätzt werden, wobei eine Aufteilung nach Köpfen nicht infrage kommt. Aus „Vereinfachungsgründen“ kann sinngemäß die 60 qm –Regelung für Fälle der doppelten Haushaltsführung angewendet werden.

In einer weiteren Verfügung hat sich die OFD Niedersachsen zur Frage geäußert, welche Unterkunftskosten der Arbeitgeber steuerfrei ersetzen kann, wenn aus ausländischer Arbeitnehmer nach Deutschland für eine bestimmte Zeit entsandt wird und auch die Familie in der Wohnung des Arbeitnehmers in Deutschland wohnt.

Sie können diese OFD-Verfügungen einsehen. Klicken Sie bitte hier.

Neue Regeln für Mahlzeiten gelten rückwirkend zum 1.1.2010

Die OFD Rheinland hat zur Neuregelung der Überlassung von Mahlzeiten des Arbeitgebers an Mitarbeiter Stellung genommen. Danach können die mit den LStÄR 2011 geplanten Neuregelungen bereits sofort rückwirkend ab 1.1.2010 in Anspruch genommen werden.
Einzelheiten finden Sie unter "Steuern akltuell".