Kosten für Einrichtungsgegenstände anläßlich eines Umzugs sind keine Werbungkosten
Nach dem BFH-Urteil vom 17.12.2002 VI R 188/98 können bei einem beruflich veranlassten Umzug Aufwendungen für die Ausstattung der neuen Wohnung nicht als Werbungskosten abgezogen oder vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden .
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1
Urteil vom 17. Dezember 2002 VI R 188/98
Vorinstanz: FG Köln vom 30. September 1998 2 K 7463/96 (EFG 1999, 114)