auf der Homepage der Albertakademie.

Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.

Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.

Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.

Wenn Sie regelmäßig kostenlos über aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen oder Praxistipps zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht und zum Bundesreisekostenrecht informiert werden möchten, melden Sie sich einfach zu unserem Infoletter unter „Anmeldung zum Infoletter“ an.

News
Neue Seminare zum Reisekostenrecht für Einsteiger und Fortgeschrittene am 27.5. und 28.5.2019 in Hamburg

Einzelheiten zu den Seminaren siehe unter „Seminare“. Die Seminare können einzeln oder zusammen gebucht werden!

Handbuch Reisekosten 2019 ab sofort lieferbar!

Unser Handbuch Reisekosten 2019 ist ab sofort lieferbar!. Mit allen aktuellen Neuregelungen und Urteilen der Finanzgerichte. Jetzt mit einem erweiterten stichwortartigen Reisekosten-Lexikon! Bestellungen unter „Literatur“.

Neue amtliche Pauschbeträge für Auslandsreisen ab 1.1.2019

Das BMF und BMI haben inzwischen die neuen amtlichen Pauschbeträge bei Auslandsreisen veröffentlicht. Sie können die neuen Beträge einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

Wie muss die Rechnungsanschrift aussehen? Neues BMF-Schreiben zur Rechnungsstellung

Mit Schreiben vom 7.12.2018 hat das BMF zur Rechtsprechung des BFH zur Ausstellung von Rechnungen Stellung genommen:

Mit Urteilen vom 13. Juni 2018, XI R 20/14 und vom 21. Juni 2018, V R 25/15, V R 28/16, hat der BFH unter Änderung seiner Rechtsprechung entschieden, dass eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung nicht voraussetzt, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist. Es reicht jede Art von Anschrift und damit auch eine Briefkastenanschrift, sofern der Unternehmer unter dieser Anschrift erreichbar ist. U. a. das Urteil des BFH vom 22. Juli 2015, V R 23/14, BStBl II S. 914 ist insoweit nicht mehr anwendbar.

Job-Tickets und Fahrradnutzung sind künftig steuerfrei!

Der Finanz-Ausschuss des Deutschen Bundestages hat noch Änderungen am JStG 2018 empfohlen, die der Deutsche Bundestag soeben beschlossen hat: Steuerfreiheit für Zuschüsse des ArbG zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Steuerfreiheit für die Nutzung von betrieblichen Fahrrädern und Erleichterungen bei der Zertifizierung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Detailinformationen erhalten Sie hier. In unseren Seminaren werden wir die Neuregelungen ausführlich erläutern. Einzelheiten siehe unter „Seminare“.