Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.
Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.
Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.
Wenn Sie regelmäßig kostenlos über aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen oder Praxistipps zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht und zum Bundesreisekostenrecht informiert werden möchten, melden Sie sich einfach zu unserem Infoletter unter „Anmeldung zum Infoletter“ an.
News
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Kundendienstmonteurs (FG Münster vom 17.2.2016)
Noch zum alten Reisekostenrecht hat das FG Münster am 17.2.2016 entschieden, dass ein Kundendienstmonteur, der täglich den Betriebssitz aufsucht um von dort mit einem Dienst-Pkw die Kunden aufzusuchen, die Fahrten von der Wohnung zum Betriebssitz nicht als Reisekosten abrechnen kann. Sie können das Urteil in vollem Umfang auf der Homepage des FG Münster https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2016/11_K_3235_14_E_Urteil_20160217.html einsehen und herunterladen.
Wann sind Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung steuerfrei?
Das Finanzgericht Bremen hat in einem aktuellen Urteil vom 16.2.2016 entschieden, dass z.B. gesundheitsfördernde Maßnahmen, die von Physiotherapeuten, Heilpraktikern und qualifizierten Fitesstrainern durchgeführt werden, gem. § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei sind. Sie können das Urteil einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
In unsrem Seminar am 13.6.2016 werden wir diese neue Entscheidung darstellen und die praktische Anwendung erläutern. Einzelheiten unter „Seminare“.
Kosten einer Habilitationsfeier sind keine Werbungskosten – Urteil des FG Sachsen
Das FG Sachsen hat am 15.4.2015 zu den Kosten einer Habilitationsfeier wie folgt entschieden:
Für die Beurteilung, ob die Aufwendungen für eine Feier beruflich oder privat veranlasst sind, ist in erster Linie auf den Anlass der Feier abzustellen. Trotz eines herausgehobenen persönlichen Ereignisses kann sich aus den übrigen Umständen des Einzelfalls ergeben, dass die Aufwendungen für die Feier beruflich veranlasst sind.
Im Streitfall waren die Kosten der Habilitationsfeier nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, weil die Feier nach den Gesamtumständen nicht als beruflich veranlasstes Ereignis anzusehen war. Maßgeblich hierfür war, dass die Feier nicht in betrieblichen Räumen des Arbeitgebers ausgerichtet wurde, keinen Einfluss auf die feststehenden Bezüge des Klägers hatte und auf dessen private Initiative mit dem von ihm selbst ausgewählten Teilnehmerkreis stattfand.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beim BFH wurde Revision eingelegt (Az. VI R 52/15)
Neues Vergaberecht – Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) von Bundestag und Bundesrat beschlossen
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der vom Bundestag beschlossenen Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) zugestimmt. Damit kann das neue Vergaberecht umgesetzt werden. Die ALBERTAKADEMIE veranstaltet am 27.-28.6.2016 in Hamburg eine Seminarveranstaltung zum neuen Vergaberecht. Einzelheiten unter „Seminare“.
Doppelte Haushaltsführung – Neuer Beschluss des BFH vom 20.1.2016
Der Bundesfinanzhof hat heute einen neuen Beschluss zur doppelten Haushaltsführung veröffentlicht. Der BFH hat darin seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, nach der anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen ist, ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt. Das gilt auch dann, wenn beiderseits berufstätige Ehegatten während der Woche am Beschäftigungsort zusammenleben. Dieser Umstand allein rechtfertigt es nicht, dort den Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen und seiner (Haupt-)Bezugsperson zu verorten.
Sie können den Beschluss hier einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.