auf der Homepage der Albertakademie.

Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.

Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.

Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.

Wenn Sie regelmäßig kostenlos über aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen oder Praxistipps zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht und zum Bundesreisekostenrecht informiert werden möchten, melden Sie sich einfach zu unserem Infoletter unter „Anmeldung zum Infoletter“ an.

News
Was bei der Besteuerung von Sachzuwendungen zu beachten ist – kostenloses Merkblatt der ALBERTAKADEMIE

Unser Referent, Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, hat die wichtigsten Regelungen zur Besteuerung von Sachzuwendungen in einem Beitrag zusammengestellt. Sie können den Beitrag einsehen und kostenlos herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

In unserem Seminar am 26.10.2015 in Hamburg werden wir Ihnen die aktuellen Regelungen im Detail erläutern. Einzelheiten unter „Seminare“.

Neues Seminar zu Betriebsveranstaltungen und Sachzuwendungen am 26.10.2015

Am 26.10.2015 veranstaltet die ALBERTAKADEMIE in Hamburg ein neues Seminar zur aktuellen Situation bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen und Sachzuwendungen. Referent ist Diplom-Betriebswirt Uwe Albert. Einzelheiten finden Sie unter „Seminare“.

Doppelte Haushaltsführung – Neue Urteile der Finanzgerichte

Die Finanzgerichte Hamburg (Urteil vom 17.12.2014 – 2 K 113/14) und Köln (Urteil vom 6.11.2014 – 13 K 1665/12) haben vor kurzem zwei wichtige Urteile zur doppelten Haushaltsführung gesprochen, die beide rechtkräftig geworden sind.

Worum ging es?

– Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor? Eine doppelte Haushaltsführung ist immer dann gegeben, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seines Lebensmittelpunktes eine zweite Wohnung bezieht, weil er am Ort der zweiten Wohnung seine erste Tätigkeitsstätte hat (R 9.11 Abs. 1 LStR). Wie ist zu verfahren, wenn die erste Tätigkeitsstätte in maximal einer Fahrtstunde zu erreichen ist. Liegt dann auch noch eine doppelte Haushaltsführung vor?

– Welche Aufwendungen können als Werbungskosten für Einrichtungsgegenstände in der Zweitwohnung berücksichtigt bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden? Gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG können nur die notwendigen Aufwendungen berücksichtigt werden. Wie ist zu verfahren, wenn besonders teure Möbelstücke zur Einrichtung der Zweitwohnung verwendet werden?

Unser Referent, Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, hat exklusiv für die ALBERTAKADEMIE in einem Aufsatz die neuen Urteile analysiert und die Auswirkungen aufgezeigt. Sie können den Aufsatz auf unserer Internetseite www.albertakademie.de einsehen und kostenlos herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

Betriebsveranstaltungen – welche Besteuerungsregelungen gelten jetzt?

Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2015 die Besteuerung der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung in § 19 EStG neu geregelt. Bis heute fehlen allerdings konkrete Hinweise der Finanzverwaltung, wie diese neue gesetzliche Regelung anzuwenden ist.

Unser Referent, Diplom-Betriebswirt, gibt Ihnen einen aktuellen Überblick über die gegenwärtige gesetzliche Regelung und zeigt Ihnen was Sie künftig beachten müssen und welche Fragen dabei noch nicht geklärt sind.

Sie können den Beitrag hier einsehen und kostenlos herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

Kalte Progression: Welche Ersparnis tritt ab 2015 bei der Einkommensteuer ein?

Hier eine kurze Übersicht der Einkommensteuerersparnis für 2015 und 2016 gegenüber 2014:

Jährliche Ersparnis bei der Einkommensteuer 2015 und 2016 gegenüber 2014

Grundtabelle (Ledige)

 

Zu versteuerndes Einkommen Einkommensteuer2014 in € Ersparnis in 2015 in € Ersparnis in 2016 in €
30.000 € 5.558 22 90
40.000 € 8.940 22 114
50.000 € 12.780 23 144
70.000 € 21.161 23 156
100.000 € 33.761 23 156

 

Splittingtabelle (Verheiratete)

 

Zu versteuerndes Einkommen Einkommensteuer2014 in € Ersparnis in 2015 in € Ersparnis in 2016 in €
30.000 € 2.686 44 136
40.000 € 5.268 46 148
50.000 € 8.078 46 164
70.000 € 14.384 44 202
100.000 € 25.560 46 288