Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.
Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.
Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.
Wenn Sie regelmäßig kostenlos über aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen oder Praxistipps zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht und zum Bundesreisekostenrecht informiert werden möchten, melden Sie sich einfach zu unserem Infoletter unter „Anmeldung zum Infoletter“ an.
News
Die Entlastung bei der Einkommensteuer tritt in Kraft. Fordern Sie unser kostenloses Berechnungsprogramm an.
Der Bundesrat hat am Freitag, den 10.7.2015, dem vom Bundestag beschossenen Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages zugestimmt. Damit wird die Lohn- und Einkommensteuerbelastung ab 2015 reduziert. Wenn Sie wissen wollen, welche Steuerersparnis für Sie eintritt, fordern Sie unser kostenloses Programm an Email unter info@albertakademie.de genügt oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Mahlzeiten im Lohn-und Einkommensteuerrecht
Das Thema Steuerpflicht für Mahlzeiten ist seit der Einkommensteuerreform im Jahre 1920 aktuell! Das gilt aktuell besonders für die gesetzliche Neuregelung der Auswärtstätigkeiten, bei denen geregelt ist, wie die vom Arbeitgeber den Mitarbeitern regelmäßig kostenlos zur Verfügung gestellten Mahlzeiten steuerlich zu behandeln sind (typisches Beispiel: Frühstück im Übernachtungshotel oder Mahlzeit im Flugzeug). Unser Referent, Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, hat sich in einem Beitrag für die Fachzeitschrift „Finanzrundschau“ bereits im Jahr 2010 mit diesem Thema systematisch auseinander gesetzt. Sie können den ausführlichen Beitrag aus 2010 einsehen und kostenlos herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
Neues Urteil zur Pkw-Besteuerung
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 24.2.2915 – 6 K 2540/14 rechtkräftig entschieden, dass kein tageweiser Ansatz der 1 v. H.-Regelung mit Bruchteilen des Monatswerts nicht in Betracht kommt.
Urteilstenor:
Der Vorteil der privaten Nutzung eines Dienstwagens ist nach der 1 v. H.-Regelung mit 1 v. H. des Bruttolistenpreises je angefangenen Kalendermonat zu erfassen. Eine zeitanteilige Berechnung mit Bruchteilen von 1 v. H. für Kalendermonate, in denen das Fahrzeug dem Arbeitnehmer wegen späterer Aufnahme oder vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durchgängig zur Verfügung steht, ist nicht zulässig.
Wird ein Pkw im Laufe eines Monats überlassen oder zurückgegeben, so ist für diesen Monat der volle Betrag in Höhe von 1 % des inl. Listenpreises zu versteuern.
Neues BMF-Schreiben zur Darlehensgewährung an Mitarbeiter vom 19.5.2015
Das Bundesfinanzministerium hat soeben ein neues Schreiben zur Besteuerung von Darlehen, der ein Arbeitgeber Mitarbeitern gewährt, veröffentlicht. Sie können das Schreiben hier einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
Neues BMF-Schreiben zu Mahlzeiten anlässlich von Auswärtstätigkeiten vom 19.5.2015
Heute am 19.5.2015 hat das BMF eine neues Schreiben zur Frage von Mahlzeiten anlässlich von Auswärtstätigkeiten veröffentlicht. Da das BMF die Auffassung vertritt, dass auch ein Snack oder Imbiss eine Mahlzeit sein kann (die eine Kürzung des Pauschbetrages für den Verpflegungsmehraufwand zur Folge hat), vertritt auf Nachfrage das BMF nunmehr die Auffassung, dass zum Beispiel auf innerdeutschen Flügen oder Kurzstrecken-Flügen gereichte kleine Tüten mit Chips, Salzgebäck. Schokowaffeln, Müsliriegeln oder andere Knabbereien nicht als Mahlzeit anzusehen sind.
Das neue BMF-Schreiben kann auf unserer Interseitseite www.albertakademie.de eingesehen und heruntergeladen werden. Klicken Sie bitte hier.
In unseren Seminaren zur „Besteuerung von Sachzuwendungen“ am 9.7.2015 sowie zum „Aktuellen Reisekostenrecht 2016“ im November und Dezember 2015 werden wir das neue Schreiben erläutern und kommentieren.