Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.
Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.
Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.
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News
Neuregelung der Betriebsveranstaltungen geplant
Das BMF hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften veröffentlicht. Er sieht u.a. eine gesetzliche Neuregelung für Betriebsveranstaltungen vor. Die Freigrenze von bisher 110 € soll auf 150 € angehoben werden. Die Rechtsprechung des BFH vom Mai 2013 wird damit leider nicht umgesetzt. Die Neuregelung soll ab 1.1.2015 gelten. In unseren Seminaren zur Besteuerung von Sachzuwendungen und zum aktuellen Lohnsteuer- und Reisekostenrecht werden wir diese Neuregelung darstellen und für die Praxis erläutern (Siehe unter "Seminare").
Der Gesetzentwurf kann auf den Seiten des BMF eingesehen und heruntergeladen werden: www.bundesfinanzministerium.de und dort unter "Service".
Handbuch Reisekosten 2015 jetzt bestellen!
Das Handbuch Reisekosten 2015 erscheint Ende November 2014. Sie können jetzt schon bestellen. Die Lieferung erfolgt Ende November 2014. Bei Bestellungen bis zum 30.09.2014 nur 44 Euro!
Einzelheiten unter "Literatur".
Rabatte von Dritten sind kein Arbeitslohn – Neues BFH-Urteil vom 10.4.2014
Einzelheiten siehe unter "Steuern aktuell"
Rabatte von Dritten sind kein Arbeitslohn – Neues BFH-Urteil vom 10.4.2014
Der Bundesfinanzhof hat in seinem heute veröffentlichten Urteil zur Lohnzahlung durch Dritte eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfreuliche Entscheidung getroffen:
Arbeitslohn liegt dann nicht vor, wenn Rabatte beim Abschluss von Versicherungsverträgen sowohl Arbeitnehmern von Geschäftspartnern als auch einem weiteren Personenkreis (Angehörige der gesamten Versicherungsbranche, Arbeitnehmer weiterer Unternehmen) eingeräumt werden.
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Mitarbeiter eines Unternehmens konnten Produkte zweier Versicherungsunternehmen zu verbilligten Tarifen erhalten. Es bestanden keinerlei Vereinbarungen oder Absprachen zwischen dem Arbeitgeber und den Versicherungsunternehmen. Die Rabatte standen sämtlichen Innen- und Außendienstmitarbeitern aller deutschen Versicherungsunternehmen offen. Voraussetzung der Rabattgewährung war allein die Zugehörigkeit zur Versicherungsbranche.
Der BFH hat entschieden, dass die den Arbeitnehmern von Dritten eingeräumten Rabatte keinen Arbeitslohn begründen, da sie nicht nur diesen, sondern auch Arbeitnehmern nicht verbundener Unternehmen gewährt worden seien. Solche eingeräumten Rabatte sprechen nicht dafür, dass diese als Vorteil für die Beschäftigung gewährt werden. Es liege vielmehr nahe, dass die rabattgewährenden Unternehmen sich durch die Vorgehensweise aus eigenwirtschaftlichen Gründen einen attraktiveren Kundenkreis erschließen wollten.
Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für sämtliche Vorteilsgewährungen an Mitarbeiter durch dritte Unternehmen. In unseren Seminaren zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht im Herbst 2014 werden wir die Auswirkungen der Entscheidungen darstellen und erläutern.
Neues Seminar zur Besteuerung von Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Dritte am 6.10.2014
Durch die neue Rechtsprechung des BFH zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen und zur Anwendung des § 37b EStG ergeben sich erhebliche Änderungen bei der Besteuerung von Sachzuwendungen. Die Albertakademie informiert am 6.10.2014 in Hamburg in einem Ganztagesseminar über die wichtigen Neuregelungen.