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Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.

Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.

Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.

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News
Vom Arbeitgeber getragene Mitgliedsbeiträge des Mitarbeiters für einen Golfclub sind steuerpflichtig! Neues BFH-Urteil

Einzelheiten siehe "Steuern aktuell"

Besteuerung der Privatnutzung von Dienstwagen: Der BFH ändert seine Rechtsprechung!

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen mit 4 Urteilen geändert! (Neue Urteile des BFH vom 21.03. und 18.04.2013, Az: VI R 31/10, VI R 46/11, VI R 42/12, VI R 23/12)

Im Ergebnis hat der BFH entschieden, dass auch dann eine Versteuerung für die private Nutzung mit 1 % vom Listenpreis durchzuführen ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Nutzung unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, obwohl der Arbeitnehmer das Fahrzeug tatsächlich nicht privat nutzt. Die Versteuerung ist nach der 1%-Regelung vorzunehmen, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht geführt worden ist. Bisher hat der BFH die private Nutzung des Fahrzeugs in derartigen Fällen nur vermutet. Der Steuerpflichtige konnte die Vermutung unter engen Voraussetzungen widerlegen. Diese Möglichkeit ist nun entfallen.

In einem Urteilsfall hatte der Arbeitgeber dem Geschäftsführer einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt, der gem. Anstellungsvertrag auch für Privatfahrten genutzt werden durfte. Nach Meinung des BFH führt die vom Arbeitgeber gewährte Möglichkeit, den Dienstwagen auch privat nutzen zu dürfen, beim Arbeitnehmer zu Arbeitslohn, der zu versteuern ist. Unerheblich sei, so der BFH, ob der Arbeitnehmer von der Möglichkeit der privaten Nutzung Gebrauch tatsächlich Gebrauch macht, denn der Vorteil, das Fahrzeug auch zu Privatfahrten nutzen zu dürfen, ist dem Arbeitnehmer bereits mit der Überlassung des Fahrzeugs zugeflossen.

Durch die Versteuerung mit 1% vom Listenpreis sollen sämtliche Vorteile, die sich aus der Möglichkeit zur privaten Nutzung des Dienstwagens ergeben – unabhängig von Nutzungsart und –umfang – pauschal abgegolten werden. Da im Streitfall ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht geführt worden war, kam eine andere Entscheidung nach Auffassung des BFH nicht in Betracht.

Die 4 Urteile können auf den Internetseiten des BFH unter www.bundesfinanzhof. de eingesehen und heruntergeladen werden.

 

Besteuerung der Privatnutzung von Dienstwagen: Änderung der BFH-Rechtsprechung

Einzelheiten siehe "Steuern aktuell"

Kostenloses Merkblatt zur Reisekostenreform 2014 – jetzt anfodern!

Am 1.1.2014 müssen sich alle Unternehmen auf das neue steuerliche Reisekostenrecht eingestellt haben. Bis dahin bleibt nicht mehr viel Zeit.

Um Ihnen die Umstellung auf das neue Recht zu erleichtern bietet Ihnen die Albertakademie ab sofort ein kostenloses ca. 10-seitiges Merkblatt an, in dem alle wesentlichen Neuregelungen dargestellt und erläutert werden. Zusätzlich wird anhand einer Checkliste aufgezeigt, welche Tätigkeiten im Unternehmen jetzt notwendig sind damit die Neureglungen ab 1.1.2014 reibungslos angewendet werden können.

Das Merkblatt ist von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert verfasst. Es kann ab sofort bei der Albertakademie per Email angefordert werden.

Bestellungen bitte an info@albertakademie.de.

Kostenloses Merkblatt zur Reisekostenreform 2014 jetzt anfordern!

Weitere Infos hierzu unter "Steuern aktuell"