auf der Homepage der Albertakademie.

Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.

Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.

Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.

Wenn Sie regelmäßig kostenlos über aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen oder Praxistipps zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht und zum Bundesreisekostenrecht informiert werden möchten, melden Sie sich einfach zu unserem Infoletter unter „Anmeldung zum Infoletter“ an.

News
Besteuerung gemischter Reisen – Seminar jetzt auf einer DVD

Immer wieder besteht in der Praxis Unklarheit darüber welche Auswirkungen Dienstreisen haben die mit Urlaub und Freizeit verbunden werden. Verlängert z.B. der Mitarbeiter seine Dienstreise im Ausland um mehrere Urlaubstage ist zu klären, ob diese Verbindung zu einer Steuerpflicht der Reise führt.

Die Albertakademie hat zu diesem Themenkomplex ein ausführliches Seminar erarbeitet, dass ab sofort auf einer DVD ausgeliefert wird. Anhand von Beispielen erläutert unser Referent, Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, die Auswirkungen wenn Reisen mit Urlaub und Freizeit verbunden werden. Dabei wird insbesondere dargestellt, ob und wann Aufwendungen für gemischte Reisen als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten berücksichtigt werden können und in welchen Fällen solche Reisen beim Mitarbeiter zu einer Lohnsteuerpflicht führen.

Und selbst wenn klar ist, dass ein Teil der Aufwendungen versteuert werden muss: wie berechne ich den steuerpflichtigen und den steuerfreien Teil? Das zeigen wir Ihnen mit unserem Seminar auf einer DVD.

Das Seminar auf DVD hat den Vorteil, dass es immer wieder angesehen und abgehört werden kann ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. So können z.B. mehrere Mitarbeiter gleichzeitig oder nacheinander das Seminar besuchen ohne zusätzliche Kosten. Und: Reisekosten entstehen Ihnen auch nicht.

Für Bestellungen bis zum 28.03.2013 kostet die DVD nur 85,00 Euro inkl. Porto und Verpackung, zzgl. USt. Danach 95,00 Euro. Sie Auslieferung erfolgt Anfang April 2013.

Bestellungen ausschließlich bei der ALBERTAKADEMIE per Email unter info@albertakademie.de

Seminare auf DVD – Besteuerung von Reisen in Verbindung mit Urlaub!

Weitere Infos unter "Steuern aktuell"

Das neue Reisekostenrecht 2014 – Kostenlose Infoveranstaltung am 11.6.2013 in Hamburg

Die Albertakademie führt am 11.6.2013 von 15.30 bis 17.00 Uhr eine Infoveranstaltung in Hamburg, Maritim-Hotel Reichshof, Kirchenallee 34-36, 20099 Hamburg, zum neuen Reisekostenrecht 2014 durch. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen per Email an info@albertakademie.de. Bitte frühzeitig anmelden da nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht.

Neues BFH-Urteil: Der Listenpreis bei der Pkw-Nutzung ist nicht zu beanstanden

Einzelheiten siehe unter "Steuern aktuell"

Der BFH bestätigt den Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage für die 1%-Regelung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13. Dezember 2012 VI R 51/11 erneut bestätigt, dass der Listenpreis als Bemessungsgrundlage für die sog. 1 %-Regelung nicht zu beanstanden ist und bekräftigt, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen die 1%-Regelung nicht bestehen. Er hat damit seine Entscheidung vom 25.5.1992 bestätigt.

Im Urteilsfall nutze ein Arbeitnehmer den ihm vom Arbeitgeber überlassenen Pkw auch für private Fahrten. Der Arbeitgeber hatte den Pkw als Gebrauchtfahrzeug mit einer Fahrleistung von 58.000 km für 3 Jahre geleast und dafür monatliche Leasingraten von rund 720 EUR geleistet. Zu Beginn der Nutzungszeit hatte das Fahrzeug noch einen Wert von rund 32.000 EUR. Der Bruttolistenneupreis belief sich auf 81.400 EUR.

Der Arbeitnehmer vertrat die Auffassung, dass anstelle des Bruttolistenpreises von 81.400 EUR nur der Gebrauchtwagenwert der Besteuerung zu Grunde zu Grunde legen sei. Außerdem würden Neufahrzeuge kaum noch zum Bruttolistenpreis veräußert. Der Gesetzgeber müsse deshalb aus verfassungsrechtlichen Gründen einen Abschlag vorsehen.

Dagegen hielt der BFH an seiner Rechtsprechung fest, dass die 1%-Regelung als grundsätzlich zwingende und stark typisierende und pauschalierende Bewertungsregelung individuelle Besonderheiten in Bezug auf die Art und die Nutzung des Dienstwagens grundsätzlich unberücksichtigt lasse. Der BFH folgte nicht der Auffassung des Arbeitnehmers dass heutzutage auch Neufahrzeuge praktisch kaum noch zum ausgewiesenen Bruttolistenneupreis verkauft würden und der Gesetzgeber deshalb von Verfassungswegen gehalten sei, Anpassungen vorzunehmen, etwa durch einen Abschlag vom Bruttolistenneupreis.

In unseren Seminaren zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht werden wir die Auswirkungen der neuen Entscheidung darstellen und erläutern.