Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.
Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.
Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
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News
Telefonkosten können als Reisekosten berücksichtigt werden – neues BFH-Urteil
Neues Urteil des BFH vom 5.7.2012 Az: VI R 50/10:
Der Bundesfinanzhof hat in einem heute veröffentlichten Urteil (Az. VI R 50/10 vom 5.7.2012) entschieden, dass die Kosten für Telefongespräche als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn die Telefonkosten während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche Dauer anfallen.
Im Urteilsfall hatte ein Marinesoldat während eines längeren Auslandseinsatzes an den Wochenenden 15 Telefongespräche mit seiner Lebensgefährtin und Angehörigen für insgesamt 252 € geführt. Das Finanzamt hatte zunächst die Abzugsfähigkeit der Telefonkosten verneint, das Finanzgericht aber die Abzugsfähigkeit bejaht.
Der BFH hat die Auffassung des Finanzgerichts bestätigt. Zwar, so der BFH, handelt es sich bei den Aufwendungen für Telefonate privaten Inhalts mit Angehörigen und Freunden regelmäßig um steuerlich unbeachtliche Kosten der privaten Lebensführung. Aber: nach einer mindestens einwöchigen Auswärtstätigkeit lassen sich die notwendigen privaten Dinge aus der Ferne nur durch über den normalen Lebensbedarf hinausgehende Mehrkosten regeln. Die dafür anfallenden Aufwendungen können deshalb abweichend vom Regelfall als beruflich veranlassten Mehraufwand der Erwerbssphäre zuzuordnen sein.
Aufmerksamkeiten bis 40 sind jetzt auch für Geschäftsfreunde steuerfrei!
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt/Main hat am 10.10.2012 (AZ: S 2297b A-1St 222) in Abstimmung mit dem BMF und den Ländern eine Verwaltungsanweisung zur Steuerfreiheit von Zuwendungen an Dritte herausgegen. Danach soll ab sofort die für Arbeitnehmer für Sachbezüge unter 40 €geltende Begünstigung (R 19.6 LStR 2011) auch für Zuwendungen des Steuerpflichtigen an Dritte gelten.
Diese Anweisung gilt für Aufmerksamkeiten i.S.v. R 19.6 LStR. Danach bleiben bloße Aufmerksamkeiten, deren Wert 40 € (inklusive Umsatzsteuer) nicht übersteigt, und die aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses des Empfängers (z.B. Geburtstag) gewährt werden, steuerfrei. Bei Anwendung des § 37b EStG (Pauschalversteuerung für Sachzuwendungen) brauchen damit solche Aufmerksamkeiten nicht in die Bemessungsgrundlage der Pauschalsteuer einbezogen werden.
Wir werden in unseren Seminaren zum Steuerrecht diese neue Verwaltungsregelung darstellen und erläutern!
Reisekostenreform im Vermittlungsausschuss
Am 12.12.2012 wird der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat über die Reisekostenreform beraten.
Handbuch Reisekosten 2013 sofort lieferbar!
Handbuch Reisekosten 2013 auf CD-ROM – Das Standwardwerk für jeden Travelmanager
Unser Handbuch Reisekosten 2013 enthält sämtliche neuen Gesetze, Verwaltungsanweisungen und BFH-Urteile auf neuestem Stand, die zur Gewährung und Abrechnung von Reisen erforderlich sind. Sämtliche Kommentierungen und Hinweise sind von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert verfasst.
Im Handbuch enthalten die neue Reisekostenreform ab 2014!
Zusätzlich enthält das Handbuch Informationen zur Besteuerung von Tagungsreisen, Incentive-Reisen, gemischten Reisen mit Freizeitanteil und Teambildungsmaßnahmen, PKW-Nutzung, Informationen zum Bundesreisekostengesetz (BRKG) und zur Auslandsreisekostenverordnung (ARV), zum Bundesumzugskostengesetz und zur Auslandsumzugskostenverordnung, Fam-Trips von Reiseagenturen sowie ein Muster für eine Reisekostenrichtlinie und Hinweise zum Vorsteuerabzug. Im Handbuch enthalten ist ein Reisekosten-Lexikon, in dem anhand praktischer Beispiele die Abrechnung von Reisen und doppelter Haushaltsführung dargestellt wird sowie der Bericht des BMF zur Vereinfachung der Reiskosten. Das Handbuch ist zum Zeitpunkt der Auslieferung immer auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung! Das Handbuch Reisekosten 2013 ist von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert verfasst. Es hat bei Vollausdruck einen Umfang von über 1.900 Seiten. Das Handbuch Reisekosten 2013 kostet 49 Euro, einschl. Versandkosten und Umsatzsteuer. ISBN-Nr.: 978-3-9805180-6-2
Eine Lohnzahlung durch Dritte gibt es grundsätzlich nicht! Neues Urteil des BFH