Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.
Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.
Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.
Wenn Sie regelmäßig kostenlos über aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen oder Praxistipps zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht und zum Bundesreisekostenrecht informiert werden möchten, melden Sie sich einfach zu unserem Infoletter unter „Anmeldung zum Infoletter“ an.
News
Lohnzahlung durch Dritte? Neues BFH-Urteil
Der Bundesfinanzhof hat heute ein bemerkenwertes Urteil zur Lohnzahlung durch Dritte veröffentlicht. Danach sind Preisvorteile für Mitarbeiter eines Unternehmens, die ein anderes Unternehmen gewährt, grundsätzlich steuerfrei! Damit hat der BFH die Auffassung der Albertakademie in vollem Umfang bestätigt. Das gesamte Urteil können Sie nachlesen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier .
Reisekostenreform und Jahressteuergesetz 2013 vom Bundesrat blockiert!
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts sowie dem Jahressteuergesetz 2013 seine Zustimmung verweigert.Damit sind beide Gesetze zunächst auf Eis.
Das hat folgende Auswirkungen:
1. Die Reform des Reisekostenrechts kommt später – wird voraussichtlich aber – mit Änderungen – am 1.1.2014 in Kraft treten
2. Die Einführung des ELStAM-Verfahrens ist nach wie vor ohne gesetzliche Grundlage
3. Die Aufbewahrungsfristen werden vorläufig nicht verkürzt
4. Die Steuerentlastung für Elektrofahrzeuge tritt noch nicht in Kraft
5. Die neue Lohnsteuer-Nachschau kommt zu einem späteren Zeitpunkt.
Dagegen hat – wider Erwarten – der Bundesrat der Erhöhung der Verdienstgrenzen bei Mini-Jobs auf 450 € zugestimmt.
Bundestag und Bundesrat haben nun die Möglichkeit den Vermittlungsausschuss anzurufen, damit die Gesetze doch noch in Kraft treten.
Die Albertakademie wird Sie in den Seminaren im November und Dezember 2012 über die weitere Entwicklung informieren.
Wird die Reisekostenreform doch noch geändert? Am 23.11.2012 wird im Bundesrat entschieden!
Der federführende Finanzausschuss des Bundesrates empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgenden Gründen zu verlangen:
Zu § 9 Absatz 4a EStG – Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand
Die Staffelung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand wird mit dem Ziel einer haushaltsneutralen Regelung angepasst. Dieses Ziel könnte beispielsweise dadurch erreicht werden, dass bei eintägiger Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung anstelle des bisher vorgesehenen Pauschbetrags von 12 Euro bei mehr als achtstündiger Abwesenheit ein Pauschbetrag von 9 Euro bei mehr als zehnstündiger Abwesenheit und bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit für den An- und Abreisetag anstelle des bisher vorgesehenen Pauschbetrags von jeweils 12 Euro ein Pauschbetrag von jeweils 9 Euro festgelegt wird.
Begründung:
Der Bundesrat teilt das Ziel, das Reisekostenrecht zu vereinfachen, hält es aber für unabdingbar, dass es zu keinen Steuermindereinnahmen kommt. Mit der neuen Staffelung in § 9 Absatz 4a EStG wird der Pauschbetrag für eintägige Auswärtstätigkeiten mit mindestens achtstündiger Abwesenheit auf nunmehr 12 Euro verdoppelt. Gleichzeitig soll bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit für den An- und Abreisetag ein Pauschbetrag von jeweils 12 Euro angesetzt werden können. Diese Pauschalen, die lediglich einen Mehrbedarf gegenüber der arbeitstäglichen Verpflegungssituation am Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte bzw. der ersten Tätigkeitsstätte abbilden sollen, gehen über die typischerweise tatsächlich anfallenden Kosten hinaus. Auch wurde ein entsprechender Preisanstieg der Verpflegungskosten bislang weder seitens der betrieblichen Praxis reklamiert, noch ist er statistisch nachgewiesen.
Das formulierte Gesetzesziel der Steuervereinfachung und eine realitätsgerechte Bewertung des Verpflegungsmehraufwandes kann widerspruchsfrei durch eine haushaltsneutrale Gestaltung der Verpflegungspauschbeträge erreicht werden, wie sie beispielsweise im Abschlussbericht der Projektarbeitsgruppe des Bundesfinanzministeriums zu Reformansätzen und Vereinfachungsmöglichkeiten im Bereich des steuerlichen Reisekostenrechts vom 30.12.2011 vorgesehen war. Dort wird vorgeschlagen, dass bei eintägiger Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung ein Pauschbetrag von 9 Euro bei mehr als zehnstündiger Abwesenheit und bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit für den An- und Abreisetag ein Pauschbetrag von jeweils ebenfalls 9 Euro festgelegt wird.
In unseren Seminaren zum Reisekostenrecht werden wir Sie über die aktuelle Entwicklung und deren Auswirkungen auf die Praxis ausführlich informieren. Einzelheiten unter "Seminare".
Reisekostenreform: Neue aktuelle Seminare der Albertakademie
Die Reisekostenreform tritt am 1.1.2014 in Kraft. Die Arbeitgeber müssen sich rechtzeitig auf die erheblichen Neuregelungen vorbereiten. Besuchen Sie dazu die Seminare der Albertakademie. Einzelheiten unter "Seminare".
Neues BMF-Schreiben vom 26.10.2012 und neuer Leitfaden vom 1.11.2012 zu ELStAM
Wenn Sie das Schreiben lesen oder herunterladen wollen klicken Sie bitte hier . Den neuen Leitfaden für Lohnbüros zu ELStAM vom 1.11.2012 finden Sie hier .