auf der Homepage der Albertakademie.

Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.

Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.

Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.

Wenn Sie regelmäßig kostenlos über aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen oder Praxistipps zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht und zum Bundesreisekostenrecht informiert werden möchten, melden Sie sich einfach zu unserem Infoletter unter „Anmeldung zum Infoletter“ an.

News
Handbuch Reisekosten 2013 erscheint bereits Ende November 2012!

Einzelheiten siehe unter "Steuern aktuell"

Bundesrat fordert eine rasche Umsetzung der Vereinfachung des Reisekostenrechts

In seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) hat der Bundesrat folgende Empehlung an den Bundestag ausgesprochen:
Der Bundesrat bittet zu prüfen, ob die dringend erforderliche Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 aufkommensneutral umgesetzt werden kann.

Begründung:

Nach der allgemeinen Gesetzesbegründung zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird eine Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts angestrebt. Der Vereinfachungsbedarf wird sowohl von der Verwaltung als auch von den Arbeitgebern/Arbeitnehmern bejaht. Hierzu hat eine Bund-/Länderarbeitsgruppe verschiedene Modelle erarbeitet, die neben der angestrebten Vereinfachung des Reisekostenrechts zugleich die Gleichbehandlung wirtschaftlich gleichgelagerter Sachverhalte zum Ziel haben.

Bei der angestrebten Vereinfachung des Reisekostenrechts sind folgende Eckpunkte hervorzuheben:
           gesetzliche Neudefinition der regelmäßigen Arbeitsstätte
           Vereinfachung des pauschalen Ansatzes von Verpflegungsmehraufwendungen
           Vereinheitlichung des Ansatzes von Unterkunftskosten bei Reisekosten und doppelter Haushaltsführung.

Die von der Bund-/Länderarbeitsgruppe ausgearbeiteten Vorschläge werden von allen Beteiligten (Wirtschaft, Verbände, Finanzverwaltung) mitgetragen. Sie sind bei aufkommensneutraler Ausgestaltung aus steuerfachlicher Sicht uneingeschränkt zu befürworten.

Die sog. Bettensteuer ist teilweise verfassungswidrig

Die Gemeinden, insbesondere Großstädte, gehen dazu über, die Übernachtung in Hotels und Pensionen mit einer sog. Bettensteuer (Kulturförderabgabe) zu belegen. Das hat dazu geführt, dass auch Geschäftsreisende die sog. Bettensteuer zahlen müssen. Hierzu hat gestern das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Erhebung solcher sog. Bettensteuer teilweise verfassungswidrig und damit rechtsunwirksam ist (BVerwG-Urteil vom 11.7.2012 Az: 9 CN 1.11 und 2.11).

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürfen Gemeinden Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind.

Fehlt in der Satzung der Gemeinde zur Erhebung der sog. Bettensteuer eine Regelung, wie berufsbedingte Übernachtungen von privaten zu unterscheiden sind und wie entsprechende Angaben kontrolliert werden sollen, so ist sie unwirksam.

Die Übernahme von Bußgeldern durch den Arbeitgeber ist steuerpflichtig

Das Finanzgericht Köln hat mit Urteil vom 22.9.2011 – 3 K 955/10 entschieden, dass die Übernahme von Zahlungen von Bußgeldern durch den Arbeitgeber, die gegen beim Arbeitgeber beschäftigte Lkw-Fahrer verhängt werden, als Arbeitslohn steuerpflichtig sind. Das Urteil ist rechtskräftig.

Im Urteilsfall hatte der Arbeitgeber (eine internationale Spedition) Bußgelder, die gegen ihre Fahrer wegen Überschreitung von Lenkzeiten und der Nichteinhaltung von Ruhezeiten festgesetzt wurden, für die Fahrer bezahlt und die Beträge nicht vom Arbeitnehmer zurückgefordert.

Die Albertakademie wird Sie in den Seminaren im November und Dezember 2012 über diese wichtige Entscheidung ausführlich informieren.

Die Übernahme von Bußgeldern durch den Arbeitgeber ist steuerpflichtig

Einzelheiten siehe unter "Steuern Aktuell"