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News
Wieder neue Regelungen zu Reisekosten durch die Finanzverwaltung
Einzelheiten seihe unter "Steuern aktuell".
Wieder neue Regelungen zu Reisekosten durch die Finanzverwaltung
Die Oberfinanzdirektionen (OFD) Niedersachen und Rheinland haben vor kurzem weitere Verfügungen zum Reisekostenrecht veröffentlicht. Nach einer OFD-Verfügung Rheinland vom 12.7.2010 soll in den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer zu einem anderen verbundenen Unternehmen entsandt wird und dort am neunen Arbeitsort seine einzige Wohnung unterhält (die bisherige wurde aufgehoben), der Arbeitnehmer weder Werbungskosten für die Wohnung geltend machen können noch der Arbeitgeber die Wohnungskosten steuerfrei erstatten können– obwohl auch nach Meinung der Finanzverwaltung eine Auswärtstätigkeit vorliegt. Behält der Mitarbeiter seine Wohnung am bisherigen Beschäftigungsort bei und wird die Wohnung am neuen Beschäftigungsort auch von Familienmitgliedern genutzt, so sind die Wohnungskosten in einen beruflichen und einen privaten Anteil aufzuteilen. Die Aufteilung kann geschätzt werden, wobei eine Aufteilung nach Köpfen nicht infrage kommt. Aus „Vereinfachungsgründen“ kann sinngemäß die 60 qm –Regelung für Fälle der doppelten Haushaltsführung angewendet werden.
In einer weiteren Verfügung hat sich die OFD Niedersachsen zur Frage geäußert, welche Unterkunftskosten der Arbeitgeber steuerfrei ersetzen kann, wenn aus ausländischer Arbeitnehmer nach Deutschland für eine bestimmte Zeit entsandt wird und auch die Familie in der Wohnung des Arbeitnehmers in Deutschland wohnt.
Sie können diese OFD-Verfügungen einsehen. Klicken Sie bitte hier.
Neue Regeln für Mahlzeiten gelten rückwirkend zum 1.1.2010
Die OFD Rheinland hat zur Neuregelung der Überlassung von Mahlzeiten des Arbeitgebers an Mitarbeiter Stellung genommen. Danach können die mit den LStÄR 2011 geplanten Neuregelungen bereits sofort rückwirkend ab 1.1.2010 in Anspruch genommen werden. Einzelheiten finden Sie unter "Steuern akltuell".
Neue Regeln für Mahlzeiten gelten rückwirkend zum 1.1.2010
Die OFD Rheinland hat mit Verfügung vom 10.6.2010 festgelegt, dass die neuen Regeln in den LStÄR 2011 für Mahlzeiten aus Anlass einer Auswärtstätigkeit oder doppelten Haushaltsführung rückwirkend ab 1.1.2010 sofort anzuwenden sind.
Danach gilt, dass Mahlzeiten immer dann mit dem amtlichen Sachbezugswert von z.Z. 1,57 bzw. 2,80 Euro anzusetzen sind, wenn der Arbeitgeber die Kosten dienst- oder arbeistrechtlich ersetzt und die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist. Einzelheiten sind in der OFD-Verfügung nachzulesen.
Die OFD Verfügung können Sie bei uns abrufen. Klicken Sie bitte hier.
Neuregelung für die Lohnsteuerkarten durch das JStG 2010