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Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.

Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.

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News
Barlohnumwandlung ist auch für freiwillige Sonderzahlungen steuerwirksam möglich!

Neues BFH-Urteil korrigiert die LStR in R 3.33
Einzelheiten siehe unter "Steuern aktuell"

Vom Arbeitgeber für Mitarbeiter gewährte Vorsorgeuntersuchungen sind lohnsteuerfrei!

In einem rechtskräftigen Urteil vom 30.09.2009 hat das FG Düsseldorf entschieden, dass vom Arbeitgeber veranlasste Vorsorgeuntersuchungen seiner Führungskräfte in seinem überwiegend eigenbetrieblichen Interesse liegen und damit steuerfrei sind, auch wenn er die Nichtteilnahme nicht mit beruflichen oder finanziellen Nachteilen sanktioniert.

Das eigene betriebliche Interesse des Arbeitgebers an den Vorsorgeuntersuchungen kommt bereits dadurch zum Ausdruck, dass ausschließlich Führungskräfte unentgeltlich untersucht wurden. Leitende Arbeitnehmer sind schwerer zu ersetzen als andere Mitarbeiter; ihr Ausfall würde den Betrieb nachhaltiger beeinträchtigen als der Ausfall von Arbeitnehmern in weniger herausgehobenen Positionen. Hätte der Arbeitgeber dagegen die Arbeitnehmer für ihre Arbeitsleistungen belohnen wollen, hätte es nahe gelegen, andere Differenzierungskriterien zu wählen (etwa den konkreten Arbeitserfolg, die Dauer der Betriebszugehörigkeit o. Ä.) oder jedenfalls innerhalb der Gruppe der Führungskräfte den Wert der Zuwendung (etwa nach Inhalt und Wert der ärztlichen Untersuchungen) entsprechend der jeweiligen Qualifikation des Arbeitnehmers auf den Einzelfall zuzuschneiden

Weiterhin spricht für ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers, dass er nicht nur den Personenkreis, der untersucht werden sollte, bestimmt hat, sondern auch den Inhalt und den Turnus der Untersuchungen. Gegen ein überwiegendes eigenes Interesse der leitenden Mitarbeiter spricht auch der Umstand, dass sie die Kosten der Vorsorgeuntersuchungen vielfach nicht oder zumindest nicht voll hätten selbst tragen müssen, weil diese Kosten durch Krankenversicherungen oder Krankenkassen übernommen worden wären

Die Entscheidung des FG Düsseldorf deckt sich mit dem Urteil des BFH vom vom 17.09.1982 – VI R 75/79 BStBl 1983 II S. 39, nach der die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines Arbeitnehmers kein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil ist, wenn die Vorsorgeuntersuchung vom Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen veranlasst wurde.

Vorsorgeuntersuchungen des Arbeitgebers sind lohnsteuerfrei!

Neues rechtskräftiges Urteil des FG Düsseldorf.
Einzelheiten siehe unter "Steuern aktuell"

Mehr Netto für Brutto ab Januar 2010! Warum?

Die Gründe für die "Gehaltserhöhung" ab Januar 2010 finden Sie unter "Steuern aktuell"

Mehr Netto für Brutto für Arbeitnehmer ab Januar 2010 – warum?

Mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung im Januar für 2010 werden nahezu alle Arbeitnehmer mehr Lohn ausgezahlt bekommen. Warum ist das so?
Damit Sie Ihren Mitarbeiter/innen erklären können, warum – ohne Lohnerhöhung – mehr in der "Lohntüte" bleibt als vorher, hier die wichtigsten Gründe:

1. Der Grundfreibetrag wurde zum 1.1.2010 angehoben

Bisher betrug der Grundfreibetrag 7.834 Euro für Ledige und 15.668 Euro für Verheiratete. Er ist zum 1.1.2010 um 170 Euro auf 8.004 Euro für Ledige und um 340 Euro auf 16.008 Euro für Verheirate angehoben worden. Dadurch wir die tarifliche Einkommensteuer für alle gesenkt.

2. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wirken sich durch das Bürgerentlastungsgesetz-Krankenversicherung an Januar 2010 stärker steuermindernd aus.

Ab Januar 2010 werden die Beitrge der Arbeitnehmer zur Kranken- und Pflegeversicherung im vollen Umfang im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Die Vorsorgepauschale – die in die Lohnsteuertabellen bereits eingearbeitet ist, wird angehoben! Auch Arbeitnehmer mit Steuerklasse V und VI erhalten jetzt eine Vorsorgepauschale! Damit wird die Steuerbelastung für fast alle Arbeitnehmer erheblich gesenkt. In jedem Fall wird für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt. 

3. Der Kinderfreibetrag wurde zum 1.1.2010 angehoben

Zusammen mit der Anhebung des Kindergeldes wird auch der Kinderfreibetrag von bisher 3.012 Euro für Ledige und 6.024 Euro für Verheiratete um 492 Euro auf 3.504 Euro für Ledige und um 984 Euro auf 7.008 Euro für Verheiratete angehoben. Dadurch reduziert sich für Arbeitnemher mit Kindern der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.