Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.
Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.
Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.
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News
Abfindungszahlungen können steueroptimal gestaltet werden!
Der IX. Senat des BFH hat mit Urteil vom 11.11.2009 IX R 1/09 entschieden, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zufluss einer Abfindung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Weise steuerwirksam gestalten können, dass sie die Fälligkeit der Abfindung vor ihrem Eintritt hinausschieben. Der Bundesfinanzhof folgte nicht der Auffassung der Finanzverwaltung, nach der die Verschiebung der Fälligkeit einer (Teil-)Abfindungsleistung für das Ausscheiden des Arbeitnehmers vom November auf den Januar des Folgejahres verschoben wurde um damit Steuern zu sparen. Im Urteilsfall verschoben ArbG und ArbN den Zahlungszeitpunkt von dem ursprünglichen Fälligkeitszeitpunkt im Interesse einer für den Arbeitnehmer günstigeren steuerlichen Gestaltung einvernehmlich auf den Januar des Folgejahres. Die Zahlung der Abfindung erfolgt daher auch erst im Folgejahr. Weil die Besteuerung vom Zufluss der Abfindung abhängt, war die Abfindung nach der Beurteilung des BFH deshalb auch erst im Folgejahr 2001 zu versteuern. Diese Auffasssung wurde schon immer vom ehem. Präsidenten des BFH, Prof. Klaus Offerhaus, vertreten. Dies hat der BFH nunmehr ausdrücklich bestätigt. Künftig können ArbG und ArbN vertraglich vereinbaren, dass der Zahlungszeitpunkt für eine Abfindungszahlung erst im Folgejahr erfolgen soll, wenn dies insbesondere für den ArbN mit steuerlichen Vorteilen verbunden ist, z.B. durch Anwendung der sog. 1/5-Regelung gemäß § 39b Abs. 3 Satz 9 EStG.
Handbuch Reisekosten 2010 jetzt auf dem neuesten Stand!
In der jetzt ausgelieferten Fassung des Handbuchs Reisekosten 2010 ist bereits der Beschluss des Bundesfinanzhofs zu gemischten Reisen (GrS 1/06 vom 21.9.2009), veröffentlicht am vergangenen Mittwoch, eingearbeitet. Das Handbuch ist damit quasi „tagesaktuell“. Das neue Urteil des BFH hat gravierende Änderungen bei Aufwendungen für Reisen zur Folge, die als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden sollen. In Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung können nunmehr solche Aufwendungen zumindest teilweise berücksichtigt werden, wenn die Reise neben privaten auch aus dienstlichen/beruflichen Gründen durchgeführt wurde.
Außerdem finden Sie die neuen Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand und für Übernachtungskosten bei Reisen ins Ausland.
Bestellungen direkt beim Verlag per Email oder per Fax!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zu gemischten Aufwendungen geändert!
Einzelheiten, insbesondere zu Reisen, finden Sie unter der Rubrik "Steuern aktuell".
Aufwendungen für eine beruflich und privat veranlaßte (gemischte) Reise können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden!
Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat in einer Grundsatzentscheidung vom 21.9.2009 GrS 1/06 zur Aufteilung von Aufwendungen Stellung genommen, die sowohl beruflich als auch privat veranlaßt sind. Danach sind gemischte Aufwendungen grundsätzlich aufzuteilen, insbesondere Flugkosten bei sog. gemischten Reisen.
Mit dieser Grundsatzentscheidung hat der BFH der Auffassung des Bundesfinanzministeriums (BMF) widersprochen. Das BMF war der Auffassung, solche gemischten Auftwendungen seien nicht aufzuteilen sondern insgesamt nicht abziehbar.
Die neue Entscheidung hat wesentliche Bedeutung für Reisen, die ein Steuerpflichtiger aus eigenem Antrieb unternimmt und die dadurch entstandenen Kosten für den beruflichen Teil als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen will. Sind die Aufwendungen für den berflichen Teil nicht von ganz untergeordneter Bedeutung, können die Kosten – in der Regel anhend der Zeitanteile – aufgeteilt werden. Wichtig ist diese Entscheidung insbesondere für die Fälle, in denen der Steuerpflichtige eine dienstliche/berufliche Reise mit einem Urlaub verbindet.
Den Beschluß des Großen Senats des BFH können Sie hier in vollem Wortlaut einsehen. Klicken Sie bitte hier.
Neue Pauschbeträge für Auslandsreisen ab 1.1.2010
Das BMF hat am 17.12.2009 neue Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen bekannt gemacht.
Zur Übersicht der neuen Pauschbeträge klicken Sie bitte hier!