Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.
Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.
Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.
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News
Steuerfreie und steuerbegünstigte Zuwendungen des Arbeitgebers
Was kann der Arbeitgeber heute seinen Mitarbeitern steuerfrei oder steuerbegünstigt gewähren? Wir zeigen Ihnen sämtliche Möglichkeiten auf und sagen Ihnen, wie Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen können. Besuchen Sie unser ganztägiges Seminar am 21.5.2007 in Hamburg(mehr …)
Neuregelung der Auswärtstätigkeiten (Reisekosten)
Die OFD Rheinland hat zur Neuregelung der Auswärtstätigkeiten aufgrund der jüngsten BFH-Rechtsprechung Stellung genommen. Die Verfügung stellt eine Einzelmeinung dar und ist nicht mit dem BMF abgestimmt. Beachten Sie hierzu die kritische Stellungnahme der Albertakademie in Heft 8 der Finanz-Rundschau!(mehr …)
Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft fordern das BMF zur Klarstellung bei der Anwendung des neuen § 37b EStG auf
Zweifelsfragen müssen durch das BMF kurzfristig geklärt werden. Andernfalls ist für die Unternehmen eine Entscheidung über Vor- und Nachteile der Neuregelung nicht möglich(mehr …)
Besteuerung von Sachzuwendungen – insbesondere für Incentive-Reisen – wird wieder interessant.
Der neue Paragraf 37 b EStG sieht eine völlig neue Besteuerung von Sachzuwendungen vor. Ab 1.1.2007 können Sachzuwendungen einheitlich mit 30 % vom Geber versteuert werden. Der Empfänger (z.B. von Incentive-Reisen) muss dann selbst nicht mehr versteuern! Wir informieren Sie ausführlich in unseren Seminaren über die Vorteilhaftigkeit dieser Pauschalsteuer!(mehr …)
Bundestags-Finanzausschuss empfiehlt neuen § 37 b EStG zur Pauschalsteuer für Sachzuwendungen ab 1.1.2007
Die Neuregelung gilt jetzt doch für alle Sachzuwendungen, z.B. auch für Incentive-Reisen. Der Steuersatz wurde mit 30 % festgelegt. Damit entspricht der Deutsche Bundestag der 10-jährigen Forderung der Albertakademie nach einer einfachen und akzeptablen Besteuerung für Mitarbeiter aber auch für Dritte. Der Empfänger braucht die Zuwendung selbst nicht mehr versteuern! Besuchen Sie unsere Seminarveranstaltungen! Wir zeigen Ihnen, wie die neue Regelung anzuwenden ist und welche Vorteile sich für Ihr Unternehmen ergeben.(mehr …)